Bei Zeitarbeit zahlen Sie meist das 1,5- bis 2,5-Fache des Stundenlohns, solange der Einsatz dauert. Bei Personalvermittlung stellen Sie selbst ein und zahlen einmal, meist 20 bis 30 Prozent des Jahresgehalts. Viele Personaldienstleister bieten beides an. Entscheiden Sie deshalb vor dem ersten Gespräch, was Sie wollen, sonst entscheidet der Anbieter.
Die Wahl hängt vor allem daran, wie lange Sie die Person brauchen und wie sicher der Bedarf ist. Dazu kommt das Tempo: Muss jemand in zwei Wochen anfangen, bleibt meist nur Zeitarbeit.
Zehn Unterschiede zwischen Zeitarbeit und Personalvermittlung
| Merkmal | Zeitarbeit | Personalvermittlung |
|---|---|---|
| Arbeitgeber | Verleiher | Ihr Unternehmen |
| Vertrag mit dem Dienstleister | Arbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜG) | Maklervertrag (§§ 652 ff. BGB) |
| Kosten | Stundenverrechnungssatz, meist Faktor 1,5 bis 2,5 auf den Lohn | einmaliges Honorar, meist 20 bis 30 % des Jahresgehalts |
| Kostenverlauf | laufend, solange der Einsatz dauert | einmalig, danach nur Gehalt |
| Dauer | höchstens 18 Monate je Person und Entleiher, tariflich abweichend möglich | unbefristet oder befristet nach Ihrem Arbeitsvertrag |
| Entgelt | Zeitarbeitstarif, Equal Pay nach neun Monaten | Ihr Gehaltsgefüge |
| Ausfall durch Krankheit | Verleiher stellt nach Vereinbarung Ersatz, Sie zahlen keine Ausfallstunden | Entgeltfortzahlung durch Sie |
| Beendigung | Einsatz endet nach Vertrag, kein Kündigungsschutz bei Ihnen | Kündigungsfristen und Kündigungsschutz |
| Erlaubnis des Dienstleisters | Erlaubnis der Bundesagentur für Arbeit nötig | keine Erlaubnis, Gewerbeanmeldung genügt |
| Bindung der Person an Ihr Unternehmen | geringer | höher |
Die Details stehen in den Hubs Zeitarbeit und Personalvermittlung.
| üblicher Faktor auf den Lohn bei Zeitarbeit | 1,5 bis 2,5 |
|---|---|
| übliches Vermittlungshonorar vom Jahresgehalt | 20 bis 30 % |
| Höchstüberlassungsdauer je Person und Entleiher | 18 Monate |
| bis Equal Pay in der Zeitarbeit greift | 9 Monate |
Quelle: AÜG; Anbieterangaben (Faktor, Honorar)
Was günstiger ist: Modellrechnung mit Break-even nach sechs Monaten
Pro Stunde ist Zeitarbeit teurer. Bei kurzer Dauer kann sie insgesamt trotzdem günstiger sein. Der Punkt, an dem die Festanstellung billiger wird, hängt vom Faktor des Verleihers, vom Vermittlungshonorar und vom Gehalt ab.
Das Rechenbeispiel beruht auf eigenen Annahmen. Es ist eine Modellrechnung und zeigt keine Marktpreise:
- Tätigkeit auf dem Niveau der Zeitarbeits-Entgeltgruppe 3, Stundenlohn 17,11 Euro (GVP/DGB ab 1. September 2026)
- Zeitarbeit: Verrechnungssatz 32,46 Euro netto (Faktor rund 1,9), 1.600 abgerechnete Stunden im Jahr
- Festanstellung: gleicher Stundenlohn bei 151,67 Monatsstunden, also rund 2.595 Euro brutto im Monat, Arbeitgeberanteil Sozialversicherung 21,15 Prozent, Vermittlungshonorar 22 Prozent des Jahresgehalts
- Nicht eingerechnet: eigene Recruiting- und Verwaltungszeit, Urlaubs- und Krankheitsvertretung bei Festanstellung, Branchenzuschläge, Equal Pay
| Bedarfsdauer | Zeitarbeit | Festanstellung über Vermittlung |
|---|---|---|
| 4 Monate | 17.312 € | 19.427 € |
| 6 Monate | 25.968 € | 25.715 € |
| 12 Monate | 51.936 € | 44.578 € |
| 24 Monate | 103.872 € | 82.305 € |
In diesem Modell liegt der Break-even bei knapp sechs Monaten. Davor ist Zeitarbeit günstiger, danach die Festanstellung, und der Abstand wächst mit jedem Monat. Die Rechnung zur Herleitung des Verrechnungssatzes steht auf der Seite Zeitarbeit: Kosten und Verrechnungssätze.
| Zeitarbeit | 51.936 € |
|---|---|
| Festanstellung | 44.578 € |
| Zeitarbeit | 103.872 € |
| Festanstellung | 82.305 € |
Quelle: Modellrechnung dieser Seite
Zwei Faktoren verschieben den Punkt deutlich. Ein Branchenzuschlag erhöht die Zeitarbeitskosten ab dem ersten Tag, in der Metall- und Elektroindustrie um 15 Prozent auf den Lohn. Equal Pay nach neun Monaten kann den Satz zusätzlich anheben, wenn Ihr Gehaltsniveau über dem Zeitarbeitstarif liegt. Beides verschiebt den Break-even nach vorn. Ein höheres Vermittlungshonorar verschiebt ihn nach hinten.
Wann passt Zeitarbeit besser?
Zeitarbeit passt, wenn die Flexibilität mehr wert ist als die niedrigeren Stundenkosten einer Festanstellung:
- Der Bedarf ist zeitlich begrenzt, etwa durch Saison, Projekt oder Vertretung
- Sie wissen nicht, ob die Auslastung in sechs Monaten noch besteht
- Jemand muss in wenigen Tagen anfangen
- Die Tätigkeit ist gut standardisiert und schnell erlernbar
- Sie wollen Kandidaten im Arbeitsalltag erleben, bevor Sie einstellen
Beachten Sie die Pflichten, die mit einem Einsatz verbunden sind, insbesondere Kennzeichnung und Fristen. Sie stehen im Leitfaden AÜG-Pflichten des Entleihers.
Wann passt Personalvermittlung besser?
Personalvermittlung passt, wenn Sie die Stelle dauerhaft besetzen wollen und die Person ins Team wachsen soll:
- Die Stelle ist auf Dauer angelegt und Teil Ihres Kerngeschäfts
- Einarbeitung ist aufwendig, Wissen soll im Unternehmen bleiben
- Fach- und Spezialistenprofile, die selten wechselbereit sind
- Ihr Gehaltsniveau liegt deutlich über dem Zeitarbeitstarif, Equal Pay würde Zeitarbeit nach neun Monaten stark verteuern
- Die Rolle setzt Vertrauen, Kundenkontakt oder Führungsverantwortung voraus
Wie Sie den Auftrag aufsetzen, beschreibt Personalvermittler beauftragen.
Zwei Mischformen: Übernahme und Vermittlung mit Zeitarbeitsphase
Beide Wege lassen sich kombinieren, und zwar auf zwei Arten.
Übernahme nach dem Einsatz
Sie setzen jemanden zunächst über Zeitarbeit ein und stellen ihn später selbst ein. Ein Verbot der Übernahme im Überlassungsvertrag ist nach § 9 AÜG unwirksam. Der Verleiher darf eine angemessene Vermittlungsvergütung verlangen, die nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. März 2010 (III ZR 240/09) nach der Dauer des vorherigen Einsatzes gestaffelt sein muss.
Je länger der Einsatz, desto geringer sollte die Gebühr sein, weil der Verleiher über die Stundensätze bereits verdient hat. Wir würden die Staffel deshalb vor dem ersten Einsatztag schriftlich festlegen lassen. Dann wissen Sie, was eine Übernahme nach drei, sechs oder zwölf Monaten kostet, und müssen nicht erst verhandeln, wenn Sie die Person schon halten wollen.
Vermittlung mit Zeitarbeitsphase
Manche Dienstleister bieten an, einen Kandidaten für einige Wochen oder Monate zu überlassen und dann zu vermitteln. Das ist rechtlich eine Überlassung mit anschließender Übernahme. Es gelten also beide Regelwerke: AÜG-Pflichten während des Einsatzes, danach die vereinbarte Übernahmevergütung. Lassen Sie sich die Gesamtkosten beider Phasen vorab ausrechnen.
Was für Betriebsrat und Belegschaft gilt
Bei der Einstellung selbst ist der Unterschied gering. Bei einer Festanstellung über einen Vermittler ist der Betriebsrat wie bei jeder Einstellung nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz zu beteiligen. Bei Zeitarbeit gilt dasselbe: § 14 Abs. 3 AÜG stellt klar, dass auch die Übernahme eines Leiharbeitnehmers zur Arbeitsleistung eine Beteiligung nach § 99 BetrVG auslöst.
Anders wird es im Alltag. Leiharbeitnehmer bleiben betriebsverfassungsrechtlich Angehörige des Verleiherbetriebs und können in Ihrem Betrieb nicht in den Betriebsrat gewählt werden. Sie dürfen aber Sprechstunden und Betriebsversammlungen besuchen und zählen bei vielen Schwellenwerten mit, bei Mitbestimmungsgesetzen auf Unternehmensebene erst nach mehr als sechs Monaten Einsatz (§ 14 AÜG). Sie haben Anspruch auf Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen wie Kantine oder Werksverkehr und müssen über freie Stellen informiert werden (§§ 13a, 13b AÜG).
Für die Belegschaft kann ein dauerhaft hoher Anteil an Leiharbeit ein Thema sein, etwa wenn Stammbeschäftigte und Leiharbeitnehmer über Monate dieselbe Arbeit zu unterschiedlichen Konditionen machen. Wenn Sie Zeitarbeit strategisch einsetzen wollen, sprechen Sie früh mit dem Betriebsrat über Umfang, Dauer und Übernahmeperspektiven.
Risiken beider Wege im Vergleich
| Risiko | Zeitarbeit | Personalvermittlung |
|---|---|---|
| Rechtlich | fingiertes Arbeitsverhältnis bei Fehlern in Kennzeichnung, Erlaubnis oder Fristen | Streit über Honorar bei unklarer Vorkenntnis oder Folgeeinstellung |
| Finanziell | Satz steigt mit Branchenzuschlag und Equal Pay | Honorar fällig, auch wenn die Person früh geht, sofern keine Garantie vereinbart ist |
| Personell | höhere Fluktuation, weniger Bindung | Fehlbesetzung, Probezeit und Kündigungsfristen |
| Haftung | Bürgenhaftung für Sozialversicherungsbeiträge des Verleihers | keine vergleichbare Haftung |
Zum Merken
Klären Sie die voraussichtliche Bedarfsdauer, bevor Sie anfragen, und lassen Sie sich für Zeitarbeit und Vermittlung je ein Angebot machen.
Entscheidungshilfe in fünf Fragen
- Brauchen Sie die Person voraussichtlich länger als sechs bis neun Monate? Dann spricht viel für die Festanstellung.
- Ist der Bedarf unsicher oder schwankend? Dann spricht viel für Zeitarbeit.
- Muss jemand innerhalb von zwei Wochen anfangen? Dann ist Zeitarbeit meist der einzige realistische Weg.
- Liegt Ihr Gehaltsniveau deutlich über dem Zeitarbeitstarif? Dann verteuert Equal Pay längere Einsätze.
- Wollen Sie die Person erst kennenlernen? Dann prüfen Sie eine Überlassung mit gestaffelter Übernahmeregel.
Wenn Sie beide Varianten anfragen möchten, nennen Sie Ihrem Dienstleister die Bedarfsdauer und lassen Sie sich für beide Wege ein Angebot machen. Vermittler und Verleiher in Ihrer Region finden Sie über Anbieter finden.
Als Nächstes Wie sich der Verrechnungssatz in der Zeitarbeit zusammensetzt, mit HerleitungHäufige Fragen
Ist Zeitarbeit immer teurer als Personalvermittlung?
Pro Stunde ja, über die Gesamtdauer nicht unbedingt. Bei kurzen Einsätzen fällt bei Zeitarbeit kein Vermittlungshonorar an, und Sie zahlen nur geleistete Stunden. Je länger der Bedarf, desto eher lohnt sich die Festanstellung.
Kann ich einen Leiharbeitnehmer später fest übernehmen?
Ja. Der Verleiher darf das nicht verbieten, kann aber eine angemessene Vermittlungsvergütung verlangen. Nach der Rechtsprechung des BGH muss sie nach der vorherigen Einsatzdauer gestaffelt sein.
Welche Variante ist schneller?
Zeitarbeit, wenn der Verleiher passende Kräfte verfügbar hat, weil keine Kündigungsfrist beim bisherigen Arbeitgeber abgewartet werden muss. Vermittelte Kandidaten sind oft noch angestellt und brauchen bis zum Start mehrere Wochen oder Monate.
Wie sichere ich mich bei einer Festanstellung gegen eine Fehlbesetzung ab?
Sie vereinbaren mit der neuen Person eine Probezeit von höchstens sechs Monaten mit verkürzter Kündigungsfrist. Mit dem Vermittler regeln Sie zusätzlich eine Garantie, etwa eine kostenlose Ersatzsuche.
Quellen
- AÜG Gesamttext
- § 1 AÜG: Höchstüberlassungsdauer
- § 8 AÜG: Grundsatz der Gleichstellung
- § 9 AÜG: Unwirksamkeit (Übernahmeverbote)
- § 14 AÜG: Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
- § 652 BGB: Maklervertrag
- § 622 BGB: Kündigungsfristen, Probezeit
- GVP: Entgelttabellen Zeitarbeit ab 01.09.2026
- Haufe: Beitragssätze zur Sozialversicherung 2026
- BGH, Urteil vom 11.03.2010, III ZR 240/09 (Besprechung Hensche)
- stazzle: Kalkulation Zeitarbeit 2026 (Anbieterangabe)
- heylead: Was kostet ein Leiharbeiter? (Anbieterangabe)
- Instaffo: Personalvermittlung Kosten 2026 (Anbieterangabe)
So zitieren Sie diesen Beitrag
Max Braunleder (2026): Personalvermittlung oder Zeitarbeit? Vergleich für Arbeitgeber. peoplepleaser, Stand 25. November 2026. https://peoplepleaser.io/ratgeber/personalvermittlung-vs-zeitarbeit/