Vergleich · Personalvermittlung

Personalvermittlung oder Zeitarbeit? Vergleich für Arbeitgeber

Von Max Braunleder · Aktualisiert am

Quelle: AÜG; Anbieterangaben (Faktor, Honorar)

Bei Zeitarbeit zahlen Sie meist das 1,5- bis 2,5-Fache des Stundenlohns, solange der Einsatz dauert. Bei Personalvermittlung stellen Sie selbst ein und zahlen einmal, meist 20 bis 30 Prozent des Jahresgehalts. Viele Personaldienstleister bieten beides an. Entscheiden Sie deshalb vor dem ersten Gespräch, was Sie wollen, sonst entscheidet der Anbieter.

Die Wahl hängt vor allem daran, wie lange Sie die Person brauchen und wie sicher der Bedarf ist. Dazu kommt das Tempo: Muss jemand in zwei Wochen anfangen, bleibt meist nur Zeitarbeit.

Zehn Unterschiede zwischen Zeitarbeit und Personalvermittlung

MerkmalZeitarbeitPersonalvermittlung
ArbeitgeberVerleiherIhr Unternehmen
Vertrag mit dem DienstleisterArbeitnehmerüberlassungsvertrag (AÜG)Maklervertrag (§§ 652 ff. BGB)
KostenStundenverrechnungssatz, meist Faktor 1,5 bis 2,5 auf den Lohneinmaliges Honorar, meist 20 bis 30 % des Jahresgehalts
Kostenverlauflaufend, solange der Einsatz dauerteinmalig, danach nur Gehalt
Dauerhöchstens 18 Monate je Person und Entleiher, tariflich abweichend möglichunbefristet oder befristet nach Ihrem Arbeitsvertrag
EntgeltZeitarbeitstarif, Equal Pay nach neun MonatenIhr Gehaltsgefüge
Ausfall durch KrankheitVerleiher stellt nach Vereinbarung Ersatz, Sie zahlen keine AusfallstundenEntgeltfortzahlung durch Sie
BeendigungEinsatz endet nach Vertrag, kein Kündigungsschutz bei IhnenKündigungsfristen und Kündigungsschutz
Erlaubnis des DienstleistersErlaubnis der Bundesagentur für Arbeit nötigkeine Erlaubnis, Gewerbeanmeldung genügt
Bindung der Person an Ihr Unternehmengeringerhöher

Die Details stehen in den Hubs Zeitarbeit und Personalvermittlung.

GrafikDie Eckdaten beider Wege
Die Eckdaten beider Wege
üblicher Faktor auf den Lohn bei Zeitarbeit1,5 bis 2,5
übliches Vermittlungshonorar vom Jahresgehalt20 bis 30 %
Höchstüberlassungsdauer je Person und Entleiher18 Monate
bis Equal Pay in der Zeitarbeit greift9 Monate

Quelle: AÜG; Anbieterangaben (Faktor, Honorar)

Was günstiger ist: Modellrechnung mit Break-even nach sechs Monaten

Pro Stunde ist Zeitarbeit teurer. Bei kurzer Dauer kann sie insgesamt trotzdem günstiger sein. Der Punkt, an dem die Festanstellung billiger wird, hängt vom Faktor des Verleihers, vom Vermittlungshonorar und vom Gehalt ab.

Das Rechenbeispiel beruht auf eigenen Annahmen. Es ist eine Modellrechnung und zeigt keine Marktpreise:

BedarfsdauerZeitarbeitFestanstellung über Vermittlung
4 Monate17.312 €19.427 €
6 Monate25.968 €25.715 €
12 Monate51.936 €44.578 €
24 Monate103.872 €82.305 €

In diesem Modell liegt der Break-even bei knapp sechs Monaten. Davor ist Zeitarbeit günstiger, danach die Festanstellung, und der Abstand wächst mit jedem Monat. Die Rechnung zur Herleitung des Verrechnungssatzes steht auf der Seite Zeitarbeit: Kosten und Verrechnungssätze.

GrafikAb einem Jahr ist die Festanstellung klar günstigerGesamtkosten im Modell nach Bedarfsdauer
Ab einem Jahr ist die Festanstellung klar günstiger
Zeitarbeit51.936 €
Festanstellung44.578 €
Zeitarbeit103.872 €
Festanstellung82.305 €

Quelle: Modellrechnung dieser Seite

Zwei Faktoren verschieben den Punkt deutlich. Ein Branchenzuschlag erhöht die Zeitarbeitskosten ab dem ersten Tag, in der Metall- und Elektroindustrie um 15 Prozent auf den Lohn. Equal Pay nach neun Monaten kann den Satz zusätzlich anheben, wenn Ihr Gehaltsniveau über dem Zeitarbeitstarif liegt. Beides verschiebt den Break-even nach vorn. Ein höheres Vermittlungshonorar verschiebt ihn nach hinten.

Wann passt Zeitarbeit besser?

Zeitarbeit passt, wenn die Flexibilität mehr wert ist als die niedrigeren Stundenkosten einer Festanstellung:

Beachten Sie die Pflichten, die mit einem Einsatz verbunden sind, insbesondere Kennzeichnung und Fristen. Sie stehen im Leitfaden AÜG-Pflichten des Entleihers.

Wann passt Personalvermittlung besser?

Personalvermittlung passt, wenn Sie die Stelle dauerhaft besetzen wollen und die Person ins Team wachsen soll:

Wie Sie den Auftrag aufsetzen, beschreibt Personalvermittler beauftragen.

Zwei Mischformen: Übernahme und Vermittlung mit Zeitarbeitsphase

Beide Wege lassen sich kombinieren, und zwar auf zwei Arten.

Übernahme nach dem Einsatz

Sie setzen jemanden zunächst über Zeitarbeit ein und stellen ihn später selbst ein. Ein Verbot der Übernahme im Überlassungsvertrag ist nach § 9 AÜG unwirksam. Der Verleiher darf eine angemessene Vermittlungsvergütung verlangen, die nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. März 2010 (III ZR 240/09) nach der Dauer des vorherigen Einsatzes gestaffelt sein muss.

Je länger der Einsatz, desto geringer sollte die Gebühr sein, weil der Verleiher über die Stundensätze bereits verdient hat. Wir würden die Staffel deshalb vor dem ersten Einsatztag schriftlich festlegen lassen. Dann wissen Sie, was eine Übernahme nach drei, sechs oder zwölf Monaten kostet, und müssen nicht erst verhandeln, wenn Sie die Person schon halten wollen.

Vermittlung mit Zeitarbeitsphase

Manche Dienstleister bieten an, einen Kandidaten für einige Wochen oder Monate zu überlassen und dann zu vermitteln. Das ist rechtlich eine Überlassung mit anschließender Übernahme. Es gelten also beide Regelwerke: AÜG-Pflichten während des Einsatzes, danach die vereinbarte Übernahmevergütung. Lassen Sie sich die Gesamtkosten beider Phasen vorab ausrechnen.

Was für Betriebsrat und Belegschaft gilt

Bei der Einstellung selbst ist der Unterschied gering. Bei einer Festanstellung über einen Vermittler ist der Betriebsrat wie bei jeder Einstellung nach § 99 Betriebsverfassungsgesetz zu beteiligen. Bei Zeitarbeit gilt dasselbe: § 14 Abs. 3 AÜG stellt klar, dass auch die Übernahme eines Leiharbeitnehmers zur Arbeitsleistung eine Beteiligung nach § 99 BetrVG auslöst.

Anders wird es im Alltag. Leiharbeitnehmer bleiben betriebsverfassungsrechtlich Angehörige des Verleiherbetriebs und können in Ihrem Betrieb nicht in den Betriebsrat gewählt werden. Sie dürfen aber Sprechstunden und Betriebsversammlungen besuchen und zählen bei vielen Schwellenwerten mit, bei Mitbestimmungsgesetzen auf Unternehmensebene erst nach mehr als sechs Monaten Einsatz (§ 14 AÜG). Sie haben Anspruch auf Zugang zu Gemeinschaftseinrichtungen wie Kantine oder Werksverkehr und müssen über freie Stellen informiert werden (§§ 13a, 13b AÜG).

Für die Belegschaft kann ein dauerhaft hoher Anteil an Leiharbeit ein Thema sein, etwa wenn Stammbeschäftigte und Leiharbeitnehmer über Monate dieselbe Arbeit zu unterschiedlichen Konditionen machen. Wenn Sie Zeitarbeit strategisch einsetzen wollen, sprechen Sie früh mit dem Betriebsrat über Umfang, Dauer und Übernahmeperspektiven.

Risiken beider Wege im Vergleich

RisikoZeitarbeitPersonalvermittlung
Rechtlichfingiertes Arbeitsverhältnis bei Fehlern in Kennzeichnung, Erlaubnis oder FristenStreit über Honorar bei unklarer Vorkenntnis oder Folgeeinstellung
FinanziellSatz steigt mit Branchenzuschlag und Equal PayHonorar fällig, auch wenn die Person früh geht, sofern keine Garantie vereinbart ist
Personellhöhere Fluktuation, weniger BindungFehlbesetzung, Probezeit und Kündigungsfristen
HaftungBürgenhaftung für Sozialversicherungsbeiträge des Verleiherskeine vergleichbare Haftung

Zum Merken

Klären Sie die voraussichtliche Bedarfsdauer, bevor Sie anfragen, und lassen Sie sich für Zeitarbeit und Vermittlung je ein Angebot machen.

Entscheidungshilfe in fünf Fragen

  1. Brauchen Sie die Person voraussichtlich länger als sechs bis neun Monate? Dann spricht viel für die Festanstellung.
  2. Ist der Bedarf unsicher oder schwankend? Dann spricht viel für Zeitarbeit.
  3. Muss jemand innerhalb von zwei Wochen anfangen? Dann ist Zeitarbeit meist der einzige realistische Weg.
  4. Liegt Ihr Gehaltsniveau deutlich über dem Zeitarbeitstarif? Dann verteuert Equal Pay längere Einsätze.
  5. Wollen Sie die Person erst kennenlernen? Dann prüfen Sie eine Überlassung mit gestaffelter Übernahmeregel.

Wenn Sie beide Varianten anfragen möchten, nennen Sie Ihrem Dienstleister die Bedarfsdauer und lassen Sie sich für beide Wege ein Angebot machen. Vermittler und Verleiher in Ihrer Region finden Sie über Anbieter finden.

Als Nächstes Wie sich der Verrechnungssatz in der Zeitarbeit zusammensetzt, mit Herleitung

Häufige Fragen

Ist Zeitarbeit immer teurer als Personalvermittlung?

Pro Stunde ja, über die Gesamtdauer nicht unbedingt. Bei kurzen Einsätzen fällt bei Zeitarbeit kein Vermittlungshonorar an, und Sie zahlen nur geleistete Stunden. Je länger der Bedarf, desto eher lohnt sich die Festanstellung.

Kann ich einen Leiharbeitnehmer später fest übernehmen?

Ja. Der Verleiher darf das nicht verbieten, kann aber eine angemessene Vermittlungsvergütung verlangen. Nach der Rechtsprechung des BGH muss sie nach der vorherigen Einsatzdauer gestaffelt sein.

Welche Variante ist schneller?

Zeitarbeit, wenn der Verleiher passende Kräfte verfügbar hat, weil keine Kündigungsfrist beim bisherigen Arbeitgeber abgewartet werden muss. Vermittelte Kandidaten sind oft noch angestellt und brauchen bis zum Start mehrere Wochen oder Monate.

Wie sichere ich mich bei einer Festanstellung gegen eine Fehlbesetzung ab?

Sie vereinbaren mit der neuen Person eine Probezeit von höchstens sechs Monaten mit verkürzter Kündigungsfrist. Mit dem Vermittler regeln Sie zusätzlich eine Garantie, etwa eine kostenlose Ersatzsuche.

Quellen

  1. AÜG Gesamttext
  2. § 1 AÜG: Höchstüberlassungsdauer
  3. § 8 AÜG: Grundsatz der Gleichstellung
  4. § 9 AÜG: Unwirksamkeit (Übernahmeverbote)
  5. § 14 AÜG: Mitwirkungs- und Mitbestimmungsrechte
  6. § 652 BGB: Maklervertrag
  7. § 622 BGB: Kündigungsfristen, Probezeit
  8. GVP: Entgelttabellen Zeitarbeit ab 01.09.2026
  9. Haufe: Beitragssätze zur Sozialversicherung 2026
  10. BGH, Urteil vom 11.03.2010, III ZR 240/09 (Besprechung Hensche)
  11. stazzle: Kalkulation Zeitarbeit 2026 (Anbieterangabe)
  12. heylead: Was kostet ein Leiharbeiter? (Anbieterangabe)
  13. Instaffo: Personalvermittlung Kosten 2026 (Anbieterangabe)
So zitieren Sie diesen Beitrag

Max Braunleder (2026): Personalvermittlung oder Zeitarbeit? Vergleich für Arbeitgeber. peoplepleaser, Stand 25. November 2026. https://peoplepleaser.io/ratgeber/personalvermittlung-vs-zeitarbeit/

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Max Braunleder

Herausgeber von peoplepleaser

Wirtschaftspsychologe und BDVT-zertifizierter Trainer. Arbeitet seit vielen Jahren an der Schnittstelle von People, Führung und Wachstum.

Interessenkonflikt: Max Braunleder arbeitet für die TAM Akademie, einen Anbieter in der Kategorie Weiterbildung & Leadership. Die TAM Akademie wird auf peoplepleaser nicht bevorzugt.