Best Practice · Personalvermittlung

Personalvermittler beauftragen: Vertrag, Garantie, Exklusivität

Von Max Braunleder · Aktualisiert am

Aus diesem Artikel

Rund 4.070 Unternehmen in Deutschland haben laut GVP ihren Schwerpunkt in der Personalvermittlung, eine Erlaubnis brauchen sie seit 2002 nicht mehr. Einen Vermittler finden Sie also schnell. Ob es mit ihm klappt, hängt dann an drei Dingen, die Sie selbst in der Hand haben: am Briefing, am Vertrag und daran, wie Sie den Auftrag führen.

Dieser Ratgeber folgt dem Ablauf eines Auftrags. Er setzt voraus, dass Sie sich für eine Vermittlung entschieden haben. Wenn das noch offen ist, hilft zuerst der Vergleich Personalvermittlung oder Zeitarbeit.

GrafikVom Briefing bis zum Ende der Garantie
Vom Briefing bis zum Ende der Garantie
1. Briefing schreibenAufgaben, Muss-Kriterien, Gehaltsband
2. Vermittler auswählenSpezialisierung und Methode prüfen
3. Vertrag regelnHonorar, Garantie, Kandidatenschutz
4. Auftrag steuernschnelles Feedback, fester Status
5. Garantiezeit begleitenGespräche nach Monat eins und drei

Was in ein gutes Briefing gehört: acht Bausteine

Ein Briefing ist die schriftliche Beschreibung der Stelle und des Prozesses. Mit ihm spricht der Vermittler Kandidaten an und sortiert vor. Ist es dünn, kommen die falschen Profile, und zwar langsam.

BausteinInhaltTypischer Fehler
Aufgabendie drei bis fünf wichtigsten Aufgaben im ersten JahrStellenanzeige kopiert, ohne Prioritäten
Muss-Kriterienhöchstens fünf, überprüfbarWunschliste mit zwölf Punkten
Kann-Kriterienwas den Ausschlag geben kannnicht von Muss getrennt
GehaltsbandFix und variabel, Spielraum nach obenkein Band genannt
RahmenStandort, Remote-Anteil, Arbeitszeit, Reisetätigkeiterst im Zweitgespräch geklärt
Team und Führungan wen berichtet die Person, wie groß ist das Teamfehlt ganz
ProzessGesprächsrunden, Beteiligte, Feedbackfrist„wir melden uns“
Verkaufsargumentewarum jemand wechseln sollteallgemeine Benefits

Nennen Sie das Gehaltsband offen. Der Vermittler muss Kandidaten früh sagen können, ob die Stelle für sie in Frage kommt, sonst scheitern Prozesse am Ende an der Vergütung.

Den passenden Vermittler auswählen: fünf Prüfpunkte

Wer Ihre Berufsgruppe kennt, hat passende Leute im Netzwerk und kann einschätzen, was sie können. Das zählt mehr als die Größe der Agentur. Fragen Sie vor der Beauftragung:

  1. Welche vergleichbaren Positionen hat der Vermittler in den letzten zwölf Monaten besetzt?
  2. Wie sucht er, und wie prüft er? Führt er strukturierte Interviews und Referenzgespräche, stellt er Fachfragen?
  3. Gibt er Profile nur mit Einwilligung der Kandidaten weiter? Wer Ihnen unaufgefordert Lebensläufe schickt, macht das vermutlich auch mit Ihren Daten.
  4. Wer betreut Ihren Auftrag persönlich, und wie viele Aufträge hat diese Person gleichzeitig?
  5. Können Sie Vertrag und AGB vorab bekommen? Lesen Sie beides, bevor Sie den ersten Kandidaten ansehen, denn viele Klauseln greifen schon mit der Vorstellung eines Profils.

Für die Anfrage bei mehreren Anbietern mit vergleichbaren Kriterien eignet sich eine kleine Ausschreibung, beschrieben im Leitfaden Personaldienstleister ausschreiben.

Welche Klauseln in den Vermittlungsvertrag gehören

Der Vermittlungsvertrag ist ein Maklervertrag nach §§ 652 ff. BGB. Der Anspruch auf das Honorar entsteht, wenn der Arbeitsvertrag infolge der Vermittlung zustande kommt. Alles Weitere, auch die Garantie, müssen Sie vereinbaren. Diese Punkte gehören ausdrücklich in den Vertrag:

KlauselEmpfehlung
HonorarsatzProzent vom Bruttojahreszielgehalt oder Festbetrag, netto zuzüglich Umsatzsteuer
Bemessungsgrundlagewelche Gehaltsbestandteile zählen, wie Teilzeit behandelt wird
Fälligkeitbei Vertragsunterzeichnung oder bei Arbeitsantritt, Zahlungsziel
GarantieErsatzsuche oder Rückerstattung, Dauer, Staffel, Ausschlussgründe
Exklusivitätob und wie lange, was danach gilt
VorkenntnisFrist, binnen der Sie bereits bekannte Kandidaten melden
Kandidatenschutzwie lange ein vorgestellter Kandidat dem Vermittler zugerechnet wird
FolgeeinstellungenHonorar, wenn Sie einen vorgestellten Kandidaten für eine andere Stelle einstellen
Abwerbeverbotob der Vermittler eingestellte Personen später wieder ansprechen darf
DatenschutzRechtsgrundlage der Weitergabe, Löschfristen
Laufzeit und Kündigungwann der Auftrag endet, was mit laufenden Prozessen passiert

Vorsicht bei einer langen Kandidatenschutzfrist zusammen mit einer weit gefassten Folgeeinstellungsklausel. Dann zahlen Sie unter Umständen noch Monate später für eine Einstellung, mit der der Vermittler nichts mehr zu tun hatte.

Garantie: fünf Fragen, die die Klausel beantworten muss

Die Garantie sichert Sie ab, wenn die eingestellte Person früh wieder geht. Ohne sie bleibt das Honorar in der Regel fällig.

Auf den neuen Mitarbeiter können Sie dieses Risiko nicht verlagern. Das Bundesarbeitsgericht hat am 20. Juni 2023 (1 AZR 265/22) eine vorformulierte Klausel für unwirksam erklärt, nach der ein Arbeitnehmer die Vermittlungsprovision bei Eigenkündigung innerhalb einer Frist erstatten sollte. Das Gericht sieht das Risiko einer kurzen Beschäftigungsdauer beim Arbeitgeber.

Eine gute Garantieklausel beantwortet fünf Fragen:

  1. Wie lange gilt sie? Häufig orientiert sich die Dauer an der Probezeit, und die darf höchstens sechs Monate dauern (§ 622 Abs. 3 BGB).
  2. Was bekommen Sie: eine Ersatzsuche ohne neues Honorar, eine anteilige Rückerstattung oder erst das eine, dann das andere?
  3. Wie viel wird erstattet, wenn die Person in Monat eins, drei oder fünf geht?
  4. Gilt die Garantie auch bei betriebsbedingter Kündigung oder wenn sich die Stelle wesentlich verändert hat? Üblich ist das nicht.
  5. Bis wann müssen Sie den Austritt melden, und wie viel Zeit hat der Vermittler für den Ersatz?

Garantiezeiten sind Verhandlungssache. Ein Anbieter-Ratgeber beschreibt, dass nach drei Monaten häufig keine Rückerstattung mehr vorgesehen ist. Längere Garantien sind möglich, gehen aber oft mit einem höheren Honorarsatz einher. Die Kostenseite Personalvermittlung: Kosten und Honorare zeigt die Spannen.

Exklusiv oder parallel beauftragen: Vor- und Nachteile

Beim Erfolgshonorar ist es verbreitet, mehrere Vermittler gleichzeitig zu beauftragen. Das erhöht die Reichweite, hat aber Nebenwirkungen.

KriteriumExklusiv (befristet)Mehrere parallel
Einsatz des Vermittlershöher, Aufwand ist kalkulierbargeringer, Risiko leer auszugehen
Marktwirkungeine Stimme am MarktKandidaten werden mehrfach angesprochen
DoppelvorstellungenkeineRegel nötig, wer zuerst zählt
Konditionenlaut Anbieterangabe oft besserStandardsatz
Geeignet fürSpezialisten, vertrauliche SuchenStandardprofile mit großem Kandidatenmarkt

Wir würden bei Spezialisten mit einer exklusiven Phase von einigen Wochen beginnen und einen festen Termin für den Zwischenstand vereinbaren. Der Grund steht in der Tabelle: Der Vermittler legt sich mehr ins Zeug, und Kandidaten hören nicht von drei Agenturen dasselbe. Liefert er bis zum Zwischenstand keine passenden Profile, öffnen Sie den Auftrag.

Den Auftrag bis zur Einstellung steuern: Ihre eigenen Pflichten

Das Tempo eines Auftrags hängt auch an Ihnen. Im Barometer Personalvermittlung des GVP geben 85,6 Prozent der befragten Vermittler an, dass Ghosting in Bewerbungsprozessen in den letzten Jahren deutlich zugenommen hat, also Kandidaten, die sich ohne Absage nicht mehr melden. Je länger die Pausen zwischen den Gesprächsrunden, desto größer das Risiko. Legen Sie deshalb auch fest, was Sie selbst liefern:

GrafikPersonalvermittlung in Zahlen
Personalvermittlung in Zahlen
Unternehmen mit Schwerpunkt Personalvermittlungrund 4.070
keine Erlaubnis mehr nötigseit 2002
der Vermittler sehen deutlich mehr Ghosting85,6 %
maximale Probezeit, oft Maß für die Garantie6 Monate

Quelle: GVP; § 622 Abs. 3 BGB

Halten Sie fest, wann welches Profil von wem vorgestellt wurde. Kommt es später zum Streit über Kandidatenschutz oder Doppelvorstellungen, ist diese Liste Ihr Beleg.

Nach der Einstellung: Garantiezeit begleiten und auswerten

Mit dem Arbeitsvertrag beginnt die Garantiezeit. Notieren Sie Beginn und Ende, und planen Sie Gespräche mit der neuen Person am Ende des ersten und dritten Monats. Wenn absehbar ist, dass es nicht passt, informieren Sie den Vermittler früh, damit die Ersatzsuche innerhalb der Frist beginnen kann.

Danach lohnt eine kurze Auswertung. Wie lange hat die Besetzung gedauert? Wie viele Profile kamen, wie viele passten? Mit diesen eigenen Zahlen verhandeln Sie beim nächsten Auftrag besser als mit jeder Branchenzahl.

Zum Merken

Lesen Sie Vertrag und AGB eines Vermittlers, bevor Sie das erste Kandidatenprofil ansehen, denn viele Klauseln greifen schon mit der Vorstellung.

Nächste Schritte

Schreiben Sie das Briefing nach der Tabelle oben, fordern Sie von zwei bis drei spezialisierten Vermittlern Vertrag und AGB an und vergleichen Sie die Klauseln, bevor Sie Profile annehmen. Grundlagen und Modelle finden Sie im Hub Personalvermittlung, passende Vermittler über Anbieter finden.

Als Nächstes Honorarmodelle und übliche Spannen in der Personalvermittlung im Überblick

Häufige Fragen

Sollte ich einen Personalvermittler exklusiv beauftragen?

Bei schwer besetzbaren Stellen oft ja, zeitlich begrenzt auf einige Wochen. Der Vermittler investiert dann mehr, und Sie vermeiden, dass mehrere Agenturen dieselben Kandidaten ansprechen.

Was gilt, wenn mir ein vorgestellter Kandidat schon bekannt war?

Das sollte der Vertrag regeln. Üblich ist eine kurze Frist, innerhalb der Sie eine Vorkenntnis schriftlich anzeigen müssen. Ohne solche Regel kommt es leicht zum Streit, ob die Einstellung infolge der Vermittlung zustande kam.

Kann ich mehrere Vermittler gleichzeitig beauftragen?

Ja, bei Erfolgshonorar ist das verbreitet. Begrenzen Sie die Zahl aber auf zwei oder drei und regeln Sie, wessen Vorstellung zählt, wenn ein Kandidat doppelt vorgeschlagen wird.

Welche Unterlagen bekomme ich vom Vermittler?

Üblich sind ein Kurzprofil mit Einschätzung des Vermittlers, der Lebenslauf und Angaben zu Gehaltswunsch und Verfügbarkeit. Die Weitergabe setzt die Einwilligung des Kandidaten voraus, lassen Sie sich das bestätigen.

Quellen

  1. § 652 BGB: Entstehung des Lohnanspruchs (Maklervertrag)
  2. GVP: Personalvermittlung, rechtliche Rahmenbedingungen
  3. § 296 SGB III: Vergütungen bei Arbeitsvermittlung
  4. § 622 BGB: Kündigungsfristen, Probezeit
  5. Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 20.06.2023, 1 AZR 265/22 (PDF)
  6. Instaffo: Personalvermittlung Kosten 2026 (Anbieterangabe)
  7. fachpower: Kosten Personalvermittlung (Anbieterangabe)
  8. GVP: Personalvermittlung, Zahlen und Fakten
So zitieren Sie diesen Beitrag

Max Braunleder (2026): Personalvermittler beauftragen: Vertrag, Garantie, Exklusivität. peoplepleaser, Stand 24. November 2026. https://peoplepleaser.io/ratgeber/personalvermittler-beauftragen/

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Max Braunleder

Herausgeber von peoplepleaser

Wirtschaftspsychologe und BDVT-zertifizierter Trainer. Arbeitet seit vielen Jahren an der Schnittstelle von People, Führung und Wachstum.

Interessenkonflikt: Max Braunleder arbeitet für die TAM Akademie, einen Anbieter in der Kategorie Weiterbildung & Leadership. Die TAM Akademie wird auf peoplepleaser nicht bevorzugt.