Das 1,5- bis 2,5-Fache des Bruttostundenlohns zahlen Sie laut Anbieterangaben für einen Leiharbeitnehmer. Dieser Stundenverrechnungssatz deckt das Tarifentgelt des Leiharbeitnehmers, die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung, bezahlte Ausfallzeiten, die Verwaltung des Verleihers und seinen Gewinn. Weil fast alle Kosten am Stundenlohn hängen, rechnet die Branche mit einem Kalkulationsfaktor: Stundenlohn mal Faktor ergibt den Verrechnungssatz.
Belastbare Marktstatistiken zu Verrechnungssätzen gibt es nicht. Verbände veröffentlichen die Tariflöhne, aber keine Preise. Die Spanne von 1,5 bis 2,5 auf dieser Seite stammt aus Anbieterangaben und ist eine Orientierung. Ihr tatsächlicher Satz hängt von Region, Qualifikation, Einsatzbranche und Verhandlung ab.
Vier Blöcke, aus denen der Verrechnungssatz besteht
Der Lohn ist die Basis. Alles andere rechnet der Verleiher obendrauf.
| Block | Inhalt | Orientierung |
|---|---|---|
| Direktlohn | Tarifstundenlohn nach Entgeltgruppe, plus Branchenzuschlag und Zulagen | GVP/DGB-Tabelle |
| Lohnnebenkosten | Arbeitgeberanteile Renten-, Kranken-, Pflege-, Arbeitslosenversicherung, Umlagen, Berufsgenossenschaft | rund 21 % Sozialversicherung 2026, dazu Umlagen und BG |
| Nicht produktive Zeiten | Urlaub, Feiertage, Entgeltfortzahlung bei Krankheit, einsatzfreie Zeiten | verleiherspezifisch |
| Gemeinkosten und Marge | Disposition, Recruiting, Verwaltung, Wagnis, Gewinn | verleiherspezifisch |
Die Sozialversicherungsquote lässt sich aus den Beitragssätzen 2026 ableiten: Rentenversicherung 18,6 Prozent, Arbeitslosenversicherung 2,6 Prozent, Pflegeversicherung 3,6 Prozent, Krankenversicherung 14,6 Prozent plus durchschnittlich 2,9 Prozent Zusatzbeitrag. Der Arbeitgeber trägt davon jeweils die Hälfte, zusammen etwa 21,15 Prozent des Lohns.
Übliche Kalkulationsfaktoren: 1,5 bis 2,5
Anbieter nennen Faktoren zwischen 1,5 und 2,5. Die Angaben gehen auseinander: Ein Anbieter beschreibt 1,5 bis 2,0 als branchenüblich, ein anderer 1,8 bis 2,5. Beides sind Selbstauskünfte von Marktteilnehmern, keine Erhebung.
| Spanne insgesamt | 1,5–2,5 × |
|---|---|
| Ein Anbieter | 1,5–2 × |
| Ein anderer Anbieter | 1,8–2,5 × |
Quelle: Anbieterangaben (stazzle, heylead)
| Faktor | Wann eher zu erwarten |
|---|---|
| 1,5 bis 1,8 | hohe Stückzahl, Rahmenvertrag, einfache Tätigkeiten, lange Einsätze |
| 1,8 bis 2,1 | Standardfall, einzelne Einsätze mittlerer Dauer |
| 2,1 bis 2,5 | kurze Einsätze, schwer zu besetzende Profile, hoher Dispositionsaufwand |
Ein sehr niedriger Faktor ist kein Gütesiegel. Unter etwa 1,5 deckt er nach der Beispielrechnung unten kaum Lohnnebenkosten und Ausfallzeiten. Fragen Sie in diesem Fall nach, in welche Entgeltgruppe eingruppiert wird und wie Ausfallzeiten finanziert sind.
Tariflöhne 2026: 15,33 bis 29,42 Euro pro Stunde
Die meisten Verleiher wenden den Tarifvertrag zwischen GVP und DGB-Tarifgemeinschaft an. Zum 1. September 2026 stiegen die Entgelte um 2,5 Prozent. Der Vertrag läuft bis 30. September 2027, ein weiterer Erhöhungsschritt zum 1. April 2027 ist vereinbart. Hinzu kommt ein tariflicher Erfahrungszuschlag (§ 3 ETV DGB/GVP) von 1,5 Prozent nach neun und 3,0 Prozent nach zwölf Monaten. Wie die Monate gezählt werden, regelt der Tarifvertrag; lassen Sie sich vom Verleiher bestätigen, ab wann der Zuschlag in Ihrem Einsatz anfällt.
| Entgeltgruppe | Stundenlohn ab 01.09.2026 | mit Zuschlag nach 9 Monaten | mit Zuschlag nach 12 Monaten |
|---|---|---|---|
| EG 1 | 15,33 € | 15,56 € | 15,79 € |
| EG 2a | 15,67 € | 15,91 € | 16,14 € |
| EG 2b | 16,08 € | 16,32 € | 16,56 € |
| EG 3 | 17,11 € | 17,37 € | 17,62 € |
| EG 4 | 18,09 € | 18,36 € | 18,63 € |
| EG 5 | 20,27 € | 20,57 € | 20,88 € |
| EG 6 | 22,52 € | 22,86 € | 23,20 € |
| EG 7 | 26,20 € | 26,59 € | 26,99 € |
| EG 8 | 28,04 € | 28,46 € | 28,88 € |
| EG 9 | 29,42 € | 29,86 € | 30,30 € |
Quelle: GVP-Entgelttabellen. Zum Vergleich liegt der gesetzliche Mindestlohn 2026 bei 13,90 Euro und steigt 2027 auf 14,60 Euro (siehe Mindestlohn 2026 und 2027).
Kosten pro Stunde und Monat nach Entgeltgruppe und Faktor
Wenn Sie Tariflohn und Faktor kombinieren, ergibt sich eine grobe Preisspanne. Die folgende Tabelle ist reine Rechnung (Tarifentgelt ab 1. September 2026 mal Faktor, 150 abrechenbare Stunden im Monat, netto, ohne Branchenzuschlag und ohne Schichtzuschläge). Sie ersetzt kein Angebot.
| Entgeltgruppe | Faktor 1,5 | Faktor 2,0 | Faktor 2,5 |
|---|---|---|---|
| EG 1 (15,33 €) | 23,00 € / 3.449 € | 30,66 € / 4.599 € | 38,33 € / 5.749 € |
| EG 3 (17,11 €) | 25,67 € / 3.850 € | 34,22 € / 5.133 € | 42,78 € / 6.416 € |
| EG 5 (20,27 €) | 30,41 € / 4.561 € | 40,54 € / 6.081 € | 50,67 € / 7.601 € |
| EG 7 (26,20 €) | 39,30 € / 5.895 € | 52,40 € / 7.860 € | 65,50 € / 9.825 € |
| EG 9 (29,42 €) | 44,13 € / 6.620 € | 58,84 € / 8.826 € | 73,55 € / 11.033 € |
Ein Lesebeispiel: Eine Fachkraft in EG 5 kostet bei Faktor 2,0 rund 40,54 Euro pro Stunde, gut 6.000 Euro netto im Monat. Verwaltung und Disposition werden nicht teurer, nur weil der Lohn höher ist. Wir würden bei höheren Entgeltgruppen deshalb nachfragen, ob der Verleiher wirklich denselben Faktor ansetzen muss.
Branchenzuschläge: in Metall und Elektro 15 bis 65 Prozent
Branchenzuschläge sind tarifliche Aufschläge auf den Stundenlohn, wenn der Leiharbeitnehmer in bestimmten Industrien eingesetzt wird. Laut GVP gibt es elf solcher Tarifverträge, unter anderem für Metall und Elektro, Chemie, Kunststoff, Papier, Druck, Textil und Schienenverkehr. Der Zuschlag steigt mit der Einsatzdauer in Ihrem Betrieb.
Für die Metall- und Elektroindustrie (TV BZ ME, Stand Januar 2026) gelten bei Einsätzen, die vor dem 1. April 2027 beginnen, diese Stufen:
| Einsatzdauer im Kundenbetrieb | Zuschlag auf das Tarifentgelt |
|---|---|
| ab Einsatzbeginn | 15 % |
| nach 3 vollendeten Monaten | 20 % |
| nach 5 vollendeten Monaten | 30 % |
| nach 7 vollendeten Monaten | 45 % |
| nach 9 vollendeten Monaten | 50 % |
| nach 15 vollendeten Monaten | 65 % |
Der Zuschlag ist bis 15 Monate auf die Differenz zu 90 Prozent des Stundenentgelts eines vergleichbaren Stammbeschäftigten gedeckelt. Damit diese Deckelung greift, müssen Sie das Vergleichsentgelt nachweisen. Für Einsätze ab April 2027 sieht der Tarifvertrag schrittweise Änderungen vor (unter anderem 92,5 Prozent statt 90 Prozent ab 2028).
| Einsatzbeginn | Branchenzuschlag 15 % |
|---|---|
| nach 3 Monaten | Branchenzuschlag 20 % |
| nach 5 Monaten | Branchenzuschlag 30 % |
| nach 7 Monaten | Branchenzuschlag 45 % |
| nach 9 Monaten | Branchenzuschlag 50 % |
| nach 15 Monaten | Branchenzuschlag 65 %, spätestens gleichwertiges Entgelt |
Quelle: TV BZ ME (Stand Januar 2026), § 8 Abs. 4 AÜG
Weil der Verleiher auf den Zuschlag ebenfalls Lohnnebenkosten zahlt, steigt der Verrechnungssatz meist mit dem Faktor. Verlangen Sie im Angebot deshalb eine Preistabelle je Zuschlagsstufe.
Equal Pay: der Kostensprung ab dem zehnten Monat
Nach § 8 Abs. 4 AÜG darf ein Tarifvertrag beim Entgelt nur in den ersten neun Monaten eines Einsatzes vom Gleichstellungsgrundsatz abweichen. Danach muss der Leiharbeitnehmer so viel verdienen wie ein vergleichbarer Stammbeschäftigter. Gilt ein Branchenzuschlagstarif, ist spätestens nach 15 Monaten ein gleichwertiges Entgelt zu erreichen.
Ab dem zehnten Monat kann ein Einsatz deshalb spürbar teurer werden, vor allem wenn Ihr Haustarif deutlich über dem Zeitarbeitstarif liegt. Planen Sie lange Einsätze mit diesem Sprung, oder prüfen Sie rechtzeitig eine Übernahme. Die Rechtsprechung dazu fasst Equal Pay in der Zeitarbeit zusammen.
Rechenbeispiel: Verrechnungssatz für einen Helfer in EG 3
Die folgende Modellrechnung arbeitet mit eigenen Annahmen und zeigt keinen Marktpreis. Sie macht nachvollziehbar, wie ein Faktor um 1,9 zustande kommen kann.
Angenommen sind: Entgeltgruppe 3 (17,11 Euro), Sozialversicherung Arbeitgeber 21,15 Prozent, Aufschlag für bezahlte Ausfallzeiten 18 Prozent, Umlagen und Berufsgenossenschaft 3 Prozent vom Lohn, Gemeinkosten und Marge 30 Prozent. 150 abrechenbare Stunden im Monat.
| Position | Rechnung | Betrag pro Stunde |
|---|---|---|
| Tarifstundenlohn EG 3 | 17,11 € | |
| Sozialversicherung Arbeitgeber | 17,11 € × 21,15 % | 3,62 € |
| Zwischensumme | 20,73 € | |
| Bezahlte Ausfallzeiten | 20,73 € × 18 % | 3,73 € |
| Umlagen und BG | 17,11 € × 3 % | 0,51 € |
| Selbstkosten Personal | 24,97 € | |
| Gemeinkosten und Marge | 24,97 € × 30 % | 7,49 € |
| Verrechnungssatz netto | 32,46 € |
| Verrechnungssatz netto pro Stunde | 32,46 € |
|---|---|
| Kalkulationsfaktor | etwa 1,9 |
| netto im Monat bei 150 Stunden | rund 4.869 € |
| pro Stunde mit 15 % Metall-Zuschlag | rund 37,33 € |
Quelle: Modellrechnung dieser Seite
Das entspricht einem Faktor von etwa 1,9. Bei 150 Stunden kostet der Einsatz rund 4.869 Euro netto im Monat. Im Metall- und Elektrobereich steigt der Lohn ab dem ersten Tag um 15 Prozent auf 19,68 Euro. Mit demselben Faktor liegt der Satz dann bei rund 37,33 Euro, also etwa 5.600 Euro im Monat.
Fünf weitere Kostenposten im Angebot
Der Stundensatz ist nicht alles. Klären Sie im Angebot auch diese Posten:
- Zuschläge für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit und Überstunden, die meist mit Faktor weiterberechnet werden
- Fahrtkosten oder Auslöse bei weit entfernten Einsatzorten
- wer persönliche Schutzausrüstung und Arbeitskleidung stellt
- Mindestabnahmen oder Stornogebühren bei kurzfristiger Absage
Ein eigener Punkt ist die Übernahmevergütung, wenn Sie den Leiharbeitnehmer fest einstellen. Nach der Rechtsprechung des BGH (Urteil vom 11. März 2010, III ZR 240/09) muss sie nach der vorherigen Einsatzdauer gestaffelt sein. Ein starrer Pauschalbetrag ist unwirksam.
Fünf Punkte für die Verhandlung des Verrechnungssatzes
- Fragen Sie Sätze je Entgeltgruppe und Zuschlagsstufe ab. Ein Mischpreis verdeckt, was eine einzelne Stelle kostet.
- Lassen Sie sich die Eingruppierung begründen. Eine zu niedrige Entgeltgruppe senkt den Preis, passt aber womöglich nicht zur tatsächlichen Tätigkeit.
- Vereinbaren Sie, dass Tariferhöhungen nur mit dem tatsächlichen Lohnanstieg weitergegeben werden. Der Faktor bleibt dabei unverändert.
- Bündeln Sie Bedarf in einem Rahmenvertrag, wenn Sie regelmäßig Leiharbeitnehmer brauchen.
- Vergleichen Sie Angebote mit identischer Leistungsbeschreibung. Wie das geht, beschreibt der Leitfaden zur Ausschreibung von Personaldienstleistern.
Zum Merken
Lassen Sie sich Verrechnungssätze je Entgeltgruppe und Zuschlagsstufe nennen und prüfen Sie bei langen Einsätzen den Equal-Pay-Sprung ab dem zehnten Monat.
Nächste Schritte
Bestimmen Sie die Entgeltgruppe der Tätigkeit und prüfen Sie, ob ein Branchenzuschlagstarif gilt. Rechnen Sie dann mit dem Faktor eine Spanne für Ihr Budget aus. Hintergrund zu Ablauf und Pflichten steht im Hub Zeitarbeit für Unternehmen, die Anbieterprüfung in der Checkliste Zeitarbeitsfirma auswählen. Verleiher in Ihrer Region finden Sie über Anbieter finden.
Als Nächstes Rechner: Stundenlohn und Kalkulationsfaktor eingeben, Stundensatz und Monatskosten sehenHäufige Fragen
Ist der Verrechnungssatz netto oder brutto?
Verrechnungssätze werden netto angegeben. Auf die Rechnung des Verleihers kommt die Umsatzsteuer von 19 Prozent, die Sie als vorsteuerabzugsberechtigtes Unternehmen in der Regel zurückerhalten.
Zahle ich für Urlaub und Krankheit des Leiharbeitnehmers?
Nicht gesondert. Sie zahlen nur die tatsächlich geleisteten Stunden. Die Kosten für Urlaub, Feiertage und Krankheit sind im Kalkulationsfaktor des Verleihers eingerechnet.
Was passiert mit dem Preis, wenn der Zeitarbeitstarif steigt?
Das regelt Ihr Vertrag. Üblich ist eine Klausel, nach der der Verleiher Tariferhöhungen weitergeben darf. Prüfen Sie, ob er nur die Lohnerhöhung oder den vollen Faktor darauf aufschlägt.
Wer trägt die Kosten des Branchenzuschlags?
Der Verleiher zahlt den Zuschlag an den Leiharbeitnehmer und kalkuliert ihn in den Verrechnungssatz ein. Er steigt mit der Einsatzdauer, Ihr Vertrag sollte deshalb Preisstufen je Zuschlagsstufe enthalten.
Ist Zeitarbeit teurer als eine Festanstellung?
Pro geleisteter Stunde fast immer. Bei kurzen Einsätzen kann sie trotzdem günstiger sein, weil Sie keine Rekrutierungskosten, keine Ausfallzeiten und kein Beschäftigungsrisiko tragen.
Quellen
- GVP: Entgelttabellen Zeitarbeit ab 01.09.2026
- GVP: Höhere Tarifentgelte in der Zeitarbeit zum 1. September 2026
- GVP: Branchenzuschläge in der Zeitarbeit
- TV BZ ME, Stand Januar 2026 (GVP/DGB, PDF)
- § 8 AÜG: Grundsatz der Gleichstellung
- BMAS: Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 auf 13,90 Euro
- Haufe: Beitragssätze zur Sozialversicherung 2026
- stazzle: Was kostet ein Zeitarbeiter? Kalkulation 2026 (Anbieterangabe)
- heylead: Was kostet ein Leiharbeiter? (Anbieterangabe)
- BGH, Urteil vom 11.03.2010, III ZR 240/09 (Besprechung Hensche)
So zitieren Sie diesen Beitrag
Max Braunleder (2026): Was kostet Zeitarbeit? Verrechnungssätze 2026 erklärt. peoplepleaser, Stand 05. Oktober 2026. https://peoplepleaser.io/zeitarbeit/kosten/