Kosten · Payroll-Outsourcing

Lohnabrechnung outsourcen: Kosten pro Abrechnung 2026

Von Max Braunleder · Aktualisiert am

Quelle: § 34 StBVV, Preisseiten der Anbieter (02.10.2026)

6 bis 30 Euro je Arbeitnehmer und Monat berechnet ein Steuerberater nach § 34 StBVV, wenn er alle Daten aus Ihren Stundenzetteln selbst erfasst. Ein Lohnbüro, dem Sie die Bewegungsdaten fertig über ein Portal liefern, liegt am unteren Ende. Was Sie zahlen, hängt also vor allem daran, wer abrechnet und wie viel Vorarbeit Sie leisten.

Alle Preise auf dieser Seite sind Nettopreise. Bei Lohnbüros handelt es sich um öffentlich einsehbare Anbieterangaben, abgerufen am 2. Oktober 2026. Sie taugen zur Orientierung. Marktdurchschnitte sind es nicht.

Preis pro Mitarbeiter: 8,50 bis 30 Euro je Abrechnung

Die laufende Abrechnung kostet meist 8,50 bis 30 Euro je Mitarbeitenden und Monat. Wo Sie in dieser Spanne landen, hängt am Anbietertyp und am Leistungsumfang.

GrafikJe mehr Sie selbst erfassen, desto günstiger die AbrechnungNetto je Mitarbeitenden und Monat
Je mehr Sie selbst erfassen, desto günstiger die Abrechnung
Steuerberater, erfasst alles6–30 €
Steuerberater, nach Ihren Belegen2,5–9,5 €
Sie erfassen in Berater-Software1,2–4,2 €
Lohnbüros, Festpreise8,5–13 €

Quelle: § 34 StBVV, Preisseiten der Anbieter (02.10.2026)

AnbieterPreis je Mitarbeitenden und Monat (netto)EinrichtungQuelle
Steuerberater, Daten werden komplett vom Berater erfasst6–30 €6–19 € je Arbeitnehmer§ 34 Abs. 1 und 2 StBVV
Steuerberater, Abrechnung nach Ihren Buchungsunterlagen2,50–9,50 €6–19 € je Arbeitnehmer§ 34 Abs. 3 StBVV
Steuerberater, Sie erfassen selbst in der Software des Beraters1,20–4,20 € plus Software-Kosten6–19 € je Arbeitnehmer§ 34 Abs. 4 StBVV
LOHNunion, Paket LOHNcomfort / LOHNplus8,50 € / 9,90 €einmalige Gebühr, Höhe nicht veröffentlichtPreisseite des Anbieters
Lohnheldenab 8,90 € je Abrechnungsfall (andere Unterseiten nennen abweichende Preise, siehe Analyse)10 € je Mitarbeitenden (teils auch „kostenlos“ angegeben)Preisseite des Anbieters
lohn24ab 13,00 €keine gesonderte AngabePreisseite des Anbieters

Die StBVV-Beträge gelten seit dem 1. Juli 2025. Mit der Fünften Änderungsverordnung wurden die Gebühren nach § 34 laut Steuerberaterkammer Düsseldorf im Schnitt um rund 9 Prozent angehoben.

Vorsicht beim Vergleich: Die niedrigen Sätze nach § 34 Abs. 3 und 4 StBVV gelten nur, wenn Sie selbst einen großen Teil der Arbeit erledigen. Neben den Komplettpreis eines Lohnbüros gehören sie deshalb nicht.

Wie ein Steuerberater abrechnet: drei Regeln der StBVV

Der Steuerberater rechnet nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) ab, es sei denn, Sie vereinbaren etwas anderes. Die StBVV gibt für die Lohnbuchführung Rahmengebühren vor. Innerhalb des Rahmens bestimmt der Berater die konkrete Gebühr nach Umfang und Schwierigkeit.

Für den Einkauf zählen drei Regeln.

  1. Die monatliche Lohnsteuer-Anmeldung ist nach § 34 Abs. 6 StBVV mit der Abrechnungsgebühr abgegolten.
  2. Alles, was über die laufende Abrechnung hinausgeht, rechnet der Berater nach § 34 Abs. 5 als Zeitgebühr ab. Die beträgt nach § 13 StBVV 16,50 bis 41 Euro je angefangene Viertelstunde, umgerechnet 66 bis 164 Euro pro Stunde.
  3. Höhere oder niedrigere Pauschalen sind zulässig, wenn sie in Textform als Vergütungsvereinbarung getroffen werden (§ 4 StBVV). Der Berater muss Sie auf diese Möglichkeit hinweisen.

Der Preis pro Abrechnung ist beim Steuerberater also nur die halbe Auskunft. Fragen Sie auch nach dem Stundensatz für Sonderarbeiten und nach typischen Monatsrechnungen vergleichbarer Mandanten.

Lohnbüro, Steuerberater, Online-Anbieter: sechs Kriterien im Vergleich

Lohnbüros sind beim reinen Abrechnungspreis oft günstiger. Steuerberatung bekommen Sie dort allerdings nicht. Lohnbüros dürfen nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 StBerG die laufende Lohnabrechnung und die Lohnsteuer-Anmeldung übernehmen, nicht aber steuerlich beraten. Wenn Sie Fragen zur Gestaltung von Gehaltsbestandteilen haben, brauchen Sie dafür weiterhin einen Steuerberater.

KriteriumSteuerberaterLohnbüroOnline-Anbieter / Plattform
PreislogikRahmengebühr nach StBVV oder PauschaleFestpreis je AbrechnungFestpreis, oft nach Mitarbeiterzahl gestaffelt
Steuerliche Beratungjaneinnein
Lohn und Finanzbuchhaltung aus einer Handhäufigseltenselten
Datenlieferungoft per Upload, E-Mail oder Software des BeratersPortal oder VorlagePortal, teils Schnittstellen zur Zeiterfassung
SonderleistungenZeitgebühr nach StBVVnach Preisliste oder Stundensatznach Preisliste
Datenschutz-RolleVerantwortlicher (§ 11 StBerG)AuftragsverarbeiterAuftragsverarbeiter

Neun Zusatzleistungen, die extra kosten können

Liegt die Monatsrechnung über dem beworbenen Festpreis, stecken meist Zusatzleistungen dahinter. Fragen Sie vor Vertragsschluss nach diesen neun Positionen:

PositionWas dahintersteckt
EinrichtungAnlage der Lohnkonten und Stammdaten. Steuerberater 6 bis 19 Euro je Arbeitnehmer, Lohnhelden 10 Euro je Mitarbeitenden, LOHNunion Einmalgebühr ohne veröffentlichten Betrag
Übernahme aus einem VorsystemBei unterjährigem Wechsel müssen kumulierte Jahreswerte übernommen werden, aufwendiger als ein Start zum 1. Januar
SonderabrechnungenKorrekturen, Rückrechnungen, Abrechnungen außerhalb des Monatsrhythmus
BescheinigungenArbeitsbescheinigungen für die Agentur für Arbeit, Entgeltbescheinigungen für Krankenkassen, Verdienstbescheinigungen
Sozialkassen und Branchenmeldungenetwa SOKA-Bau oder Urlaubskassen
Kurzarbeit und ErstattungsanträgeAnträge nach dem Aufwendungsausgleichsgesetz sind bei manchen Anbietern inklusive, bei anderen nicht
Online-Archiv und MitarbeiterportalLOHNunion nennt eine monatliche Pauschale für das Online-Archiv, ohne den Betrag zu veröffentlichen
PrüfungsbegleitungBetreuung bei Lohnsteuer-Außenprüfung oder Betriebsprüfung der Rentenversicherung, meist nach Stunden
Datenexport bei Kündigungob die Herausgabe der Lohnkonten und Daten am Vertragsende Geld kostet

Lohnhelden und lohn24 geben an, dass laufende Meldungen und Standardbescheinigungen im Festpreis enthalten sind. Lesen Sie trotzdem das Leistungsverzeichnis. Ein Festpreis deckt selten jeden Sonderfall ab.

Beispielrechnung: 40 Beschäftigte im ersten Jahr

Die Modellrechnung beruht auf den genannten Listenpreisen und Gebührenrahmen. Sie zeigt, wie sich die Positionen zusammensetzen. Ein konkretes Angebot ersetzt sie nicht. Annahme: 40 Beschäftigte, monatliche Abrechnung, Start zum Jahresbeginn, keine Branchenkassen.

PositionSteuerberater (Mitte des Rahmens nach § 34 Abs. 1 und 2 StBVV)Lohnbüro (8,50 € bzw. 13 € je Abrechnung)
Einrichtung einmalig40 × 12,50 € = 500 €40 × 10 € = 400 € (Annahme nach Lohnhelden-Satz)
Laufend pro Monat40 × 18 € = 720 €40 × 8,50–13 € = 340–520 €
Laufend pro Jahr8.640 €4.080–6.240 €
Sonderleistungen, angenommen 4 Stunden im Jahr4 × 66–164 € = 264–656 €nach Preisliste, im Angebot erfragen
Erstes Jahr, nettoca. 9.400–9.800 €ca. 4.500–6.700 € plus Sonderleistungen
GrafikBeispiel: 40 Beschäftigte, erstes Jahr netto
Beispiel: 40 Beschäftigte, erstes Jahr netto
Steuerberater (Rahmenmitte StBVV)ca. 9.400–9.800 €
Lohnbüro, plus Sonderleistungenca. 4.500–6.700 €
Stundensatz für Sonderarbeiten beim Steuerberater66–164 €

Quelle: Modellrechnung dieser Seite

Zwei Hinweise dazu. Erstens bildet die Rahmenmitte beim Steuerberater keinen Marktpreis ab. Viele Berater arbeiten mit Pauschalvereinbarungen, die darunter oder darüber liegen. Zweitens ist beim Steuerberater die Lohnsteuer-Anmeldung gesetzlich eingeschlossen. Bei Lohnbüros steht der Umfang im Vertrag.

Rechnen Sie außerdem Ihren internen Aufwand ein. Auch nach dem Outsourcing braucht jemand Zeit, um Stunden, Fehlzeiten, Eintritte und Austritte zu sammeln und die Abrechnung freizugeben.

Was ein Fehler kostet: 1 Prozent Säumniszuschlag pro Monat

Fehler kosten vor allem dann Geld, wenn Beiträge zu spät oder zu niedrig gezahlt werden. Für Sozialversicherungsbeiträge, die nicht bis zum Fälligkeitstag gezahlt sind, fällt nach § 24 SGB IV für jeden angefangenen Monat ein Säumniszuschlag von 1 Prozent des rückständigen, auf 50 Euro abgerundeten Betrags an. Diese Kosten trägt gegenüber der Krankenkasse der Arbeitgeber.

Ein sehr günstiger Preis pro Abrechnung bleibt nur günstig, wenn die Qualität stimmt. Wir würden im Vertrag immer festhalten, wer bei nachweislichen Fehlern des Dienstleisters Säumniszuschläge und Korrekturaufwand trägt, weil § 24 SGB IV die Zuschläge zunächst beim Arbeitgeber ansetzt.

Angebote fair vergleichen in fünf Schritten

Ein fairer Vergleich gelingt nur, wenn alle Anbieter auf dieselbe Leistungsbeschreibung anbieten. Gehen Sie so vor:

  1. Beschreiben Sie Ihre Struktur: Zahl der Beschäftigten, Minijobs, Werkstudierende, Tarifbindung, Zuschläge, Dienstwagen, betriebliche Altersversorgung.
  2. Listen Sie die Sonderfälle der letzten zwölf Monate auf, etwa Elternzeit, Krankengeld, Kurzarbeit.
  3. Fragen Sie den Gesamtpreis für ein ganzes Jahr ab.
  4. Lassen Sie sich Mindestlaufzeit, Kündigungsfrist und Kosten für den Datenexport schriftlich geben.
  5. Fragen Sie, wie Preisanpassungen geregelt sind.

Mehr zum Ablauf finden Sie im Leitfaden Lohnabrechnung auslagern. Wer bereits einen Dienstleister hat und unzufrieden ist, findet die nötigen Schritte in der Checkliste zum Payroll-Anbieterwechsel.

Zum Merken

Fragen Sie jeden Anbieter nach dem Gesamtpreis für ein Jahr auf Basis Ihrer Struktur und Sonderfälle, inklusive Einrichtung und Sonderleistungen.

Nächste Schritte

Als Nächstes Modelle, Ablauf und Verantwortung, wenn Sie die Lohnabrechnung an einen Dienstleister geben

Häufige Fragen

Ist die StBVV für Lohnbüros verbindlich?

Nein. Die Steuerberatervergütungsverordnung gilt nur für Steuerberater. Lohnbüros und Online-Anbieter setzen ihre Preise frei fest.

Darf ein Steuerberater mehr als 30 Euro pro Abrechnung verlangen?

Ja, wenn das in Textform als Vergütungsvereinbarung festgehalten ist (§ 4 StBVV). Ohne eine solche Vereinbarung gilt der gesetzliche Rahmen.

Ist die Lohnsteuer-Anmeldung im Preis enthalten?

Beim Steuerberater ja: Nach § 34 Abs. 6 StBVV ist sie mit der Abrechnungsgebühr abgegolten. Bei Lohnbüros steht das im Leistungsverzeichnis, die meisten Festpreise schließen die Standardmeldungen ein.

Zahle ich auch für Beschäftigte ohne Lohn in einem Monat?

Das regelt der Vertrag. Manche Anbieter berechnen jeden geführten Personalfall, andere nur tatsächlich erstellte Abrechnungen. Fragen Sie konkret nach Elternzeit, Langzeiterkrankung und ruhenden Arbeitsverhältnissen.

Wie hoch ist die Umsatzsteuer?

Die genannten Preise sind Nettopreise. Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ist die Umsatzsteuer ein durchlaufender Posten.

Quellen

  1. § 34 StBVV: Lohnbuchführung
  2. § 13 StBVV: Zeitgebühr
  3. § 4 StBVV: Vereinbarung der Vergütung
  4. Steuerberaterkammer Düsseldorf: Änderungen der StBVV treten zum 1. Juli 2025 in Kraft
  5. LOHNunion: Preise (abgerufen 02.10.2026)
  6. Lohnhelden: Lohnabrechnung outsourcen Kosten (abgerufen 02.10.2026)
  7. lohn24: Lohn- und Gehaltsabrechnung zum Festpreis (abgerufen 02.10.2026)
  8. § 6 StBerG: Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen
  9. § 24 SGB IV: Säumniszuschlag
So zitieren Sie diesen Beitrag

Max Braunleder (2026): Lohnabrechnung outsourcen: Kosten pro Abrechnung 2026. peoplepleaser, Stand 05. Oktober 2026. https://peoplepleaser.io/payroll-outsourcing/kosten/

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Max Braunleder

Herausgeber von peoplepleaser

Wirtschaftspsychologe und BDVT-zertifizierter Trainer. Arbeitet seit vielen Jahren an der Schnittstelle von People, Führung und Wachstum.

Interessenkonflikt: Max Braunleder arbeitet für die TAM Akademie, einen Anbieter in der Kategorie Weiterbildung & Leadership. Die TAM Akademie wird auf peoplepleaser nicht bevorzugt.