Seit dem 1. Januar 2026 werden Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung bis zu einem Monatsentgelt von 8.450 Euro erhoben, zur Kranken- und Pflegeversicherung bis 5.812,50 Euro. Die Werte stammen aus der Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 vom 24. November 2025 (BGBl. 2025 I Nr. 278).
Jedes Jahr passt die Bundesregierung die Rechengrößen der Sozialversicherung an die Lohnentwicklung an. Rechengrößen sind die festen Beträge, mit denen Beiträge, Versicherungspflicht und einige Leistungen berechnet werden. Für 2026 lag dem ein Lohnanstieg von 5,16 Prozent im Jahr 2024 zugrunde, entsprechend kräftig fiel der Sprung aus.
Zwei Werte, die die Lohnabrechnung ebenfalls braucht, stehen nicht in dieser Verordnung: die Sachbezugswerte für Verpflegung und Unterkunft und der durchschnittliche Zusatzbeitrag der Krankenkassen. Sie finden beide weiter unten, dazu den Entwurf für 2027.
Die Rechengrößen 2026: Grenzen, Bezugsgröße, Zusatzbeitrag
| BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung/Monat | 8.450 € |
|---|---|
| BBG Kranken- und Pflegeversicherung/Monat | 5.812,50 € |
| Versicherungspflichtgrenze (JAEG)/Jahr | 77.400 € |
| durchschnittlicher Zusatzbeitrag | 2,9 % |
Quelle: SV-Rechengrößen-VO 2026, BGBl. 2025 I Nr. 278; BMG
Zwei Begriffe werden gern verwechselt. Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist das Monats- oder Jahreseinkommen, bis zu dem Beiträge erhoben werden. Was darüber liegt, ist beitragsfrei. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG), auch Versicherungspflichtgrenze genannt, bestimmt dagegen, ab welchem Verdienst Angestellte die gesetzliche Krankenversicherung verlassen können. Alle Werte gelten bundesweit, eine Trennung nach Ost und West gibt es nicht mehr.
| Rechengröße | monatlich 2026 | jährlich 2026 |
|---|---|---|
| BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.450 € | 101.400 € |
| BBG knappschaftliche Rentenversicherung | 10.400 € | 124.800 € |
| BBG Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,50 € | 69.750 € |
| JAEG allgemein (§ 6 Abs. 6 SGB V) | 6.450 € | 77.400 € |
| JAEG besondere (§ 6 Abs. 7 SGB V) | 5.812,50 € | 69.750 € |
| Bezugsgröße (§ 18 SGB IV) | 3.955 € | 47.460 € |
| Vorläufiges Durchschnittsentgelt Rentenversicherung | – | 51.944 € |
| Minijob-Grenze | 603 € | 7.236 € |
Die Bezugsgröße ist ein Referenzwert. An ihr hängen unter anderem die Mindestbeiträge freiwillig Versicherter und einige Grenzwerte. Die Minijob-Grenze steht gar nicht in der Rechengrößen-Verordnung, sie folgt dem Mindestlohn von 13,90 Euro. Einzelheiten dazu stehen im Beitrag Mindestlohn 2026 und 2027.
Beim Krankenkassenbeitrag bleibt der allgemeine Satz bei 14,6 Prozent. Der durchschnittliche Zusatzbeitrag für 2026 beträgt 2,9 Prozent, bekannt gemacht vom Bundesgesundheitsministerium am 10. November 2025 im Bundesanzeiger. Was Ihre Beschäftigten tatsächlich zahlen, legt jede Kasse selbst fest. Den Durchschnitt braucht die Abrechnung nur für Sonderfälle, in denen der kassenindividuelle Satz nicht gilt.
Sachbezugswerte 2026 für Mahlzeiten und Unterkunft
Sachbezüge sind Leistungen, die Beschäftigte statt Geld erhalten, etwa Mahlzeiten oder eine Unterkunft. Für die Sozialversicherung und die Lohnsteuer werden sie mit festen Werten aus der Sozialversicherungsentgeltverordnung (SvEV) angesetzt. Der Bundesrat hat der 16. Änderungsverordnung am 19. Dezember 2025 zugestimmt.
| Sachbezug 2026 | kalendertäglich | monatlich |
|---|---|---|
| Frühstück | 2,37 € | 71,10 € |
| Mittag- oder Abendessen | 4,57 € | 137 € |
| Verpflegung gesamt | 11,50 € | 345 € |
| Freie Unterkunft | 9,50 € | 285 € |
Bieten Sie Kantinenessen oder Essenszuschüsse an, rechnen Sie mit den Mahlzeitenwerten. Wie Sachbezüge steuerlich gestaltet werden können, erklärt der Ratgeber steuerfreie Sachbezüge und Benefits.
Wen die neuen Werte treffen: Gutverdienende, Payroll, Benefits
Jeder Arbeitgeber mit Lohnabrechnung muss die neuen Werte nutzen. Teurer wird es vor allem bei Gutverdienenden. Ihr beitragspflichtiges Entgelt steigt mit der BBG, und mit ihm Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil. Wer knapp über der alten JAEG lag, kann wieder versicherungspflichtig geworden sein.
Payroll-Dienstleister und Anbieter von HR-Software hinterlegen die Werte zum Jahreswechsel in Stammdaten und Rechenkernen. Benefit-Anbieter brauchen die Sachbezugswerte.
Was der Entwurf für 2027 vorsieht
| 10.11.2025 | Ø-Zusatzbeitrag 2,9 % bekannt gemacht |
|---|---|
| 24.11.2025 | Rechengrößen-Verordnung 2026 (BGBl. 2025 I Nr. 278) |
| 19.12.2025 | Bundesrat stimmt neuen Sachbezugswerten zu |
| 01.01.2026 | Werte 2026 gelten |
| September 2026 | Referentenentwurf für 2027 |
| 01.01.2027 | Werte 2027 nach Kabinett und Bundesrat, etwa BBG KV 6.375 € |
Quelle: BGBl. 2025 I Nr. 278, Bundesanzeiger, BMAS-Referentenentwurf
Für 2027 gibt es Stand 02.10.2026 nur einen Referentenentwurf, veröffentlicht vom Bundesarbeitsministerium im September 2026. Er beruht auf einem Lohnanstieg von 4,38 Prozent im Jahr 2025. Bei der BBG der Krankenversicherung kommt laut Ministerium eine gesetzliche Sonderanhebung von 300 Euro im Monat hinzu. Haufe ordnet diese Anhebung dem GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz zu. Gelten werden die Werte ab dem 1. Januar 2027 erst, wenn das Bundeskabinett die Verordnung beschlossen und der Bundesrat zugestimmt hat.
| Rechengröße (Entwurf) | 2026 | 2027 laut Entwurf |
|---|---|---|
| BBG Renten- und Arbeitslosenversicherung | 8.450 €/Monat | 8.850 €/Monat |
| BBG Kranken- und Pflegeversicherung | 5.812,50 €/Monat | 6.375 €/Monat |
| JAEG allgemein | 77.400 €/Jahr | 84.150 €/Jahr |
| Bezugsgröße | 3.955 €/Monat | 4.130 €/Monat |
Nach Haufe sieht der Entwurf außerdem eine neue, dritte JAEG nach § 6 Abs. 8 SGB V vor. Sie soll verhindern, dass heute privat Versicherte wegen der Sonderanhebung ungewollt wieder versicherungspflichtig werden. Wie das genau aussieht, steht erst im endgültigen Verordnungstext.
Was HR jetzt tun sollte: fünf Schritte
- Prüfen Sie, ob die Werte 2026 in der Abrechnung richtig hinterlegt sind, vor allem BBG, JAEG und die Sachbezugswerte für Mahlzeiten.
- Suchen Sie die Beschäftigten heraus, deren Jahresentgelt 2027 knapp über oder unter der künftigen JAEG liegt, und sagen Sie ihnen früh Bescheid, dass sich ihr Status ändern kann.
- Rechnen Sie die Personalkosten 2027 für Gutverdienende mit den Entwurfswerten hoch. Ab 5.812,50 Euro Monatsentgelt steigt durch die höhere BBG der Arbeitgeberanteil zur Krankenversicherung.
- Prüfen Sie Benefits mit Sachbezug (Kantine, Essensmarken, Unterkunft) gegen die Werte 2026. Für 2027 warten Sie die nächste SvEV-Änderung ab.
- Spielen Sie die Zahlen für 2027 erst ins System, wenn Kabinett und Bundesrat die Verordnung beschlossen haben.
Zum Merken
Prüfen Sie zu jedem Jahreswechsel, wer knapp an der Versicherungspflichtgrenze verdient, und informieren Sie diese Beschäftigten früh über einen möglichen Statuswechsel.
Nächste Schritte
Klären Sie mit Ihrem Abrechnungsdienstleister oder Softwareanbieter, bis wann die Werte 2027 eingespielt werden und wie Sie davon erfahren. Wenn Sie die Abrechnung auslagern möchten, finden Sie Orientierung im Ratgeber Lohnabrechnung auslagern und Preisspannen unter Kosten für Payroll-Outsourcing. Für Beschäftigte, die nach der Regelaltersgrenze weiterarbeiten, ist zusätzlich die Aktivrente relevant.
Als Nächstes Alle steuerfreien Benefits 2026 mit Paragraf, Grenze und typischen FehlernHäufige Fragen
Wie hoch ist die Beitragsbemessungsgrenze 2026 in der Rentenversicherung?
8.450 Euro im Monat beziehungsweise 101.400 Euro im Jahr, bundesweit einheitlich. In der knappschaftlichen Rentenversicherung sind es 10.400 Euro im Monat.
Ab welchem Gehalt können Beschäftigte 2026 in die private Krankenversicherung wechseln?
Wenn das regelmäßige Jahresarbeitsentgelt 77.400 Euro übersteigt. Für Personen, die schon am 31.12.2002 privat versichert waren, gilt die besondere Grenze von 69.750 Euro.
Was gilt 2026 für Sachbezüge wie Mahlzeiten oder Unterkunft?
Verpflegung wird mit 345 Euro im Monat angesetzt, ein Mittag- oder Abendessen mit 4,57 Euro und ein Frühstück mit 2,37 Euro. Eine freie Unterkunft gilt mit 285 Euro im Monat.
Stehen die Werte für 2027 schon fest?
Nein. Stand 2. Oktober 2026 gibt es nur einen Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums. Kabinett und Bundesrat müssen noch zustimmen.
Warum steigt die Grenze in der Krankenversicherung 2027 so stark?
Laut Bundesarbeitsministerium kommt zur regulären Anpassung an die Lohnentwicklung von 4,38 Prozent eine gesetzliche Sonderanhebung von 300 Euro im Monat hinzu.
Quellen
- Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026 (gesetze-im-internet.de)
- BGBl. 2025 I Nr. 278: Verordnung über maßgebende Rechengrößen der Sozialversicherung für 2026
- BMAS: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2026
- Techniker Krankenkasse: Sozialversicherungs-Rechengrößen 2026
- Techniker Krankenkasse: Die Sachbezugswerte 2026
- Haufe: Durchschnittlicher Zusatzbeitrag 2026
- Minijob-Zentrale: Minijob mit Verdienstgrenze
- BMAS: Sozialversicherungsrechengrößen-Verordnung 2027 (Referentenentwurf)
- Haufe: Sozialversicherungswerte, Beitragsbemessungsgrenze 2027
So zitieren Sie diesen Beitrag
Max Braunleder (2026): Sozialversicherung 2026: Rechengrößen, Grenzen und Sachbezüge. peoplepleaser, Stand 20. Oktober 2026. https://peoplepleaser.io/recht/sozialversicherung-rechengroessen-2026/
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