Best Practice · Outplacement

Outplacement-Beratung auswählen: Einzel- oder Gruppenoutplacement?

Von Max Braunleder · Aktualisiert am

Quelle: BDU-Studie Outplacementberatung

Eine Trennung steht fest, das Gespräch ist geplant, und im Aufhebungsvertrag soll eine Beratung angeboten werden: Unter diesem Zeitdruck fällt meist die Wahl der Outplacement-Beratung. Gerade dann lohnt ein strukturierter Vergleich, denn die Unterschiede zwischen Anbietern sind groß, und die Betroffenen merken sie sofort.

Zwei Entscheidungen stehen an: Welche Form von Outplacement passt, und welche Beratung soll es sein? Der Text richtet sich an HR, Geschäftsführung und Einkauf. Kündigung und Aufhebungsvertrag streift er nur, dafür gibt es den Leitfaden zum Trennungsgespräch.

Einzel- oder Gruppenoutplacement: Was ist der Unterschied?

Die Formen unterscheiden sich in Intensität, Dauer und Preis. Laut BDU-Studie entfiel 2024 die Hälfte der Aufträge auf Projektoutplacement, 39 Prozent auf befristete und 11 Prozent auf unbefristete Einzeloutplacements.

GrafikProjektoutplacement macht die Hälfte der Aufträge ausAufträge nach Form, 2024
Projektoutplacement macht die Hälfte der Aufträge aus
Projektoutplacement50 %
Einzeloutplacement befristet39 %
Einzeloutplacement unbefristet11 %

Quelle: BDU-Studie Outplacementberatung

MerkmalEinzeloutplacementGruppen- bzw. Projektoutplacement
Typischer AnlassTrennung von einzelnen Fach- oder FührungskräftenRestrukturierung, Standortschließung, Stellenabbau
Betreuungfeste Beraterin oder fester Berater, regelmäßige EinzeltermineWorkshops in Gruppen, ergänzt um wenige Einzeltermine
Laufzeitbefristet (z. B. 6 oder 12 Monate) oder unbefristet bis zur neuen Aufgabemeist kürzer und fest begrenzt
InhalteStandortbestimmung, Strategie, Netzwerk, Verhandlung, Begleitung in der neuen StelleBewerbungsunterlagen, Arbeitsmarktinformation, Gesprächstraining
Kosten laut Anbieterangabenca. 13–21 % des Jahresgehalts bzw. 11.500–24.500 € Festpreisca. 1.500–6.500 € pro Person
Förderungin der Regel keineTransfermaßnahme nach § 110 SGB III möglich

Die Kostenangaben stammen von Anbietern, teils unter Berufung auf die BDU-Fachgruppe; eine aktuelle Honorarerhebung veröffentlicht der BDU nicht. Details stehen auf der Seite Was kostet Outplacement?.

Wann welche Form passt: Einzel, Gruppe, Mischform

Einzeloutplacement ist sinnvoll, wenn die betroffene Person eine spezialisierte oder leitende Rolle hatte, der Stellenmarkt für sie eng ist oder die Trennung persönlich belastend ist. Laut BDU waren 2024 rund 65 Prozent der Kandidaten zwischen 50 und 59 Jahren alt, das durchschnittliche Jahreseinkommen lag bei 112.000 Euro. Das spiegelt diese Zielgruppe.

GrafikWer ins Einzeloutplacement geht und was daraus wird
Wer ins Einzeloutplacement geht und was daraus wird
der Kandidaten zwischen 50 und 59 Jahrenrund 65 %
durchschnittliches Jahreseinkommen112.000 €
mit neuer Aufgabe innerhalb von zwölf Monaten93 %
gingen in die Selbstständigkeit6 %

Quelle: BDU-Studie Outplacementberatung (2024, Angaben der Beratungen)

Gruppenoutplacement passt, wenn viele Beschäftigte gleichzeitig ausscheiden und ähnliche Fragen haben. Es ist pro Person deutlich günstiger und kann bei Betriebsänderungen gefördert werden. Achten Sie darauf, dass Einzeltermine enthalten sind, denn Bewerbungsstrategie und persönliche Situation lassen sich nicht vollständig in der Gruppe klären.

Dazwischen liegen Mischformen, etwa ein Gruppenprogramm für alle mit der Option, für einzelne Personen auf Einzelbetreuung aufzustocken.

Restrukturierung: Betriebsrat, Massenentlassungsanzeige, Förderung

Bei größeren Personalmaßnahmen greifen eigene Regeln, und die bestimmen den Zeitplan der Outplacement-Beratung.

In Unternehmen mit mehr als 20 wahlberechtigten Arbeitnehmern muss der Unternehmer den Betriebsrat über geplante Betriebsänderungen nach § 111 BetrVG rechtzeitig unterrichten und sie mit ihm beraten. Outplacement wird dann oft im Interessenausgleich oder Sozialplan vereinbart.

Dazu kommt die Massenentlassungsanzeige. Werden innerhalb von 30 Kalendertagen bestimmte Schwellenwerte überschritten, etwa in Betrieben mit 60 bis unter 500 Beschäftigten 10 Prozent oder mehr als 25 Personen, ist vorher eine Anzeige bei der Agentur für Arbeit nötig (§ 17 KSchG).

Gefördert werden Transfermaßnahmen nach § 110 SGB III mit 50 Prozent der Kosten, höchstens 2.500 Euro je Person bezuschusst. Voraussetzung ist unter anderem, dass sich die Betriebsparteien vor der Entscheidung von der Agentur für Arbeit beraten lassen und ein Dritter die Maßnahme durchführt.

Holen Sie die Outplacement-Beratung deshalb schon während der Verhandlungen dazu.

Sieben Kriterien für eine gute Outplacement-Beratung

Prüfen Sie Anbieter anhand dieser Kriterien. Sie sind nach Bedeutung sortiert.

  1. Erfahrung mit der Zielgruppe. Fragen Sie nach Fällen mit vergleichbarer Hierarchie, Branche und Region. Eine Beratung für Vorstände hat andere Netzwerke als ein Anbieter für gewerbliche Beschäftigte.
  2. Wahl der Beraterin oder des Beraters. Gute Anbieter stellen zwei bis drei Personen zur Auswahl vor. Fragen Sie nach deren Hintergrund und Erfahrung.
  3. Eine konkrete Leistungsbeschreibung mit Zahl und Dauer der Termine, Laufzeit, enthaltenen Analysen, Zugang zu Stellenmärkten und Nachbetreuung.
  4. Verschwiegenheit. Der Arbeitgeber sollte nur erfahren, ob die Beratung genutzt wird. Was besprochen wird, bleibt in der Beratung.
  5. Erreichbarkeit: Präsenztermine in der Nähe der Betroffenen, wenn gewünscht, und digitale Termine als Ergänzung.
  6. Belastbare Ergebnisse. Fragen Sie, wie die Beratung ihre Vermittlungsquote erhebt. Die Branchenzahl des BDU, 93 Prozent mit neuer Aufgabe innerhalb von zwölf Monaten, beruht auf Angaben der Beratungen selbst. Wir würden sie deshalb nicht als Maßstab für ein einzelnes Angebot nehmen. Eigene Zahlen eines Anbieters sollten nachvollziehbar definiert sein.
  7. Verbandszugehörigkeit. Eine Mitgliedschaft, etwa im BDU-Fachverband Outplacementberatung + Workforce Transformation, ist für sich genommen kein Qualitätsbeweis. Die Kriterien oben wiegen schwerer.

Sechs Fragen für das Auswahlgespräch

Was in den Beratungsvertrag und den Aufhebungsvertrag gehört

Halten Sie im Vertrag mit der Beratung mindestens fest: Leistungsumfang mit Zahl der Termine, Laufzeit und Beginn, Honorar und Zahlungsmodalitäten, Regelung bei vorzeitiger Vermittlung oder Abbruch, Verschwiegenheit gegenüber dem Auftraggeber, Datenschutz und den Umgang mit Unterlagen nach Ende der Beratung.

Im Aufhebungsvertrag oder Sozialplan mit der betroffenen Person sollte stehen, dass der Arbeitgeber die Kosten trägt, bis wann die Beratung begonnen werden muss und ob ein Wahlrecht zwischen Anbietern besteht. Steuerlich ist die Beratung für die Person nach § 3 Nr. 19 Satz 2 EStG steuerfrei, sofern sie keinen überwiegenden Belohnungscharakter hat. Eine Barauszahlung des Beratungswerts wäre dagegen steuerpflichtig.

Den Start der Beratung vor dem Trennungsgespräch vorbereiten

Der Übergang vom Trennungsgespräch zur Beratung entscheidet oft darüber, ob das Angebot angenommen wird. Bereiten Sie ihn deshalb vor dem Gespräch vor.

Dann können Sie im Trennungsgespräch ein konkretes Angebot machen, mit Namen und Kontaktweg. Eine vage Zusage wirkt an dieser Stelle wenig glaubwürdig.

Zum Merken

Bieten Sie die Beratung im Trennungsgespräch konkret an: mit Namen der Beratungsfirma, Kontaktweg und der Zusage, dass Inhalte vertraulich bleiben.

Fünf Fehler, die Sie vermeiden sollten

  1. Die Beratung kommt erst nach Wochen. Dabei prägen gerade die ersten Tage nach der Trennung die Haltung der Betroffenen.
  2. Es zählt nur der Preis. Ein günstiges Programm, das niemand nutzt, ist teurer als ein passendes.
  3. Die Person darf den Berater nicht wählen. Ohne Vertrauen bleibt die Beratung oft ungenutzt.
  4. Die Laufzeit ist für Führungskräfte zu kurz. Für spezialisierte oder leitende Rollen ist der Markt enger, die Suche dauert länger.
  5. Die Förderung geht verloren, weil die Beratung durch die Agentur für Arbeit bei Betriebsänderungen nicht vor der Entscheidung stattfand.

Nächste Schritte

Klären Sie Zahl, Ebene und Zeitplan der Trennungen, und holen Sie zwei bis drei Angebote mit identischer Leistungsbeschreibung ein. Bereiten Sie parallel das Gespräch selbst vor, etwa mit dem Leitfaden Trennungsgespräch fair führen. Einen Überblick über den Markt gibt die Seite Outplacement. Beratungen können Sie über Anbieter finden anfragen.

Als Nächstes Was Einzel- und Gruppenoutplacement kosten, mit Spannen aus Anbieterangaben

Häufige Fragen

Wer sollte die Outplacement-Beratung auswählen, Unternehmen oder Mitarbeitende?

Beide. Das Unternehmen wählt die Beratungsfirma und den Rahmen aus, die betroffene Person sollte zwischen zwei bis drei Beraterinnen oder Beratern wählen können. Ohne persönliche Passung sinkt die Bereitschaft, die Beratung zu nutzen.

Erfährt der Arbeitgeber, was in der Beratung besprochen wird?

Das sollte vertraglich ausgeschlossen sein. Üblich und sinnvoll ist, dass der Arbeitgeber nur erfährt, ob die Beratung aufgenommen und abgeschlossen wurde. Die Inhalte bleiben bei der Beratung.

Ab wie vielen Betroffenen lohnt sich Gruppenoutplacement?

Eine feste Grenze gibt es nicht. Sobald mehrere Beschäftigte gleichzeitig ausscheiden und ähnliche Fragen haben, etwa zu Bewerbung oder Arbeitsmarkt, sind gemeinsame Workshops effizient. Ergänzende Einzeltermine sollten trotzdem enthalten sein.

Woran erkenne ich eine seriöse Outplacement-Beratung?

An einer konkreten Leistungsbeschreibung mit Zahl der Termine und Laufzeit, an Referenzen aus vergleichbaren Fällen, an klaren Regeln zur Verschwiegenheit und daran, dass die Beratung keine Erfolgsversprechen in Prozent macht, die sie nicht belegen kann.

Kann Outplacement Teil eines Sozialplans sein?

Ja. Bei Betriebsänderungen werden Beratungsangebote häufig im Sozialplan vereinbart. Dann kann auch eine Förderung als Transfermaßnahme nach § 110 SGB III in Frage kommen.

Quellen

  1. BDU: Studie Outplacementberatung in Deutschland
  2. BDU-Pressemitteilung: Markt wächst zweistellig (22.05.2025)
  3. BDU: Fachverband Outplacementberatung + Workforce Transformation
  4. § 3 EStG – Steuerfreie Einnahmen (Nr. 19)
  5. § 2 SGB III – Zusammenwirken mit den Agenturen für Arbeit
  6. § 110 SGB III – Transfermaßnahmen
  7. § 111 BetrVG – Betriebsänderungen
  8. § 17 KSchG – Anzeigepflicht bei Massenentlassungen
  9. Outplacement-Consultings: Outplacement-Kosten (Anbieterangabe unter Berufung auf die BDU-Fachgruppe)
  10. Profiling Institut: Outplacement – Kosten und Ablauf (Anbieterangabe)
So zitieren Sie diesen Beitrag

Max Braunleder (2026): Outplacement-Beratung auswählen: Einzel- oder Gruppenoutplacement?. peoplepleaser, Stand 20. November 2026. https://peoplepleaser.io/ratgeber/outplacement-beratung-auswaehlen/

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Max Braunleder

Herausgeber von peoplepleaser

Wirtschaftspsychologe und BDVT-zertifizierter Trainer. Arbeitet seit vielen Jahren an der Schnittstelle von People, Führung und Wachstum.

Interessenkonflikt: Max Braunleder arbeitet für die TAM Akademie, einen Anbieter in der Kategorie Weiterbildung & Leadership. Die TAM Akademie wird auf peoplepleaser nicht bevorzugt.