# Outplacement-Beratung: Formen, Ablauf, Anbieter und Kosten

Quelle: https://peoplepleaser.io/outplacement/ · Herausgeber: peoplepleaser · Autor: Max Braunleder · Veröffentlicht: 2026-10-05 · Aktualisiert: 2026-10-05

**Kurz gesagt:** Outplacement ist eine vom Arbeitgeber bezahlte Beratung, die ausscheidende Mitarbeitende bei der beruflichen Neuorientierung unterstützt. Laut BDU setzten rund 60 Beratungen 2024 damit 98 Millionen Euro um und betreuten 11.000 Personen; 93 Prozent hatten innerhalb von zwölf Monaten eine neue Aufgabe. Seit 2021 ist die Beratung für Arbeitnehmer nach § 3 Nr. 19 EStG steuerfrei.

Rund 11.000 ausscheidende Beschäftigte betreuten Outplacement-Beratungen 2024 laut BDU, 93 Prozent hatten innerhalb von zwölf Monaten eine neue Aufgabe. Der Arbeitgeber beauftragt und bezahlt die Beratung. Arbeiten tut sie für die betroffene Person.

Zum Programm gehören Standortbestimmung, Bewerbungsstrategie, Netzwerkarbeit, Vorbereitung auf Gespräche und Begleitung bis zur neuen Stelle. Im Englischen und bei manchen Anbietern heißt das auch Newplacement oder Career Transition.

Unternehmen nutzen Outplacement, um Trennungen fair und geordnet abzuwickeln. Es kann Verhandlungen über Aufhebungsverträge erleichtern. Und die Verbleibenden sehen, wie mit Ausscheidenden umgegangen wird.

## Drei Formen von Outplacement und die Transfergesellschaft

Die Branche unterscheidet drei Grundformen. Laut BDU entfiel 2024 jeder zweite Auftrag auf Projektoutplacement.

**Welche Outplacement-Formen beauftragt werden** (Quelle: BDU, Studie Outplacementberatung 2025)

- Projekt- bzw. Gruppenoutplacement: 50 %
- Einzeloutplacement, befristet: 39 %
- Einzeloutplacement, unbefristet: 11 %
| Form | Für wen | Typischer Umfang | Anteil an Aufträgen 2024 (BDU) |
|---|---|---|---|
| Einzeloutplacement, befristet | Fach- und Führungskräfte | feste Laufzeit, oft bis 6 oder 12 Monate | 39 % |
| Einzeloutplacement, unbefristet | Führungskräfte, Senior Management | Begleitung bis zur neuen Aufgabe | 11 % |
| Projekt- bzw. Gruppenoutplacement | mehrere Betroffene einer Restrukturierung | Workshops plus Einzeltermine, kürzere Laufzeit | 50 % |

Daneben gibt es Transfergesellschaften. Dabei wechseln Beschäftigte bei einer Betriebsänderung für bis zu zwölf Monate in eine eigene Gesellschaft und erhalten Transferkurzarbeitergeld nach § 111 SGB III, während sie bei der Stellensuche unterstützt werden. Dieses Instrument ist stärker reguliert und wird meist in einem Sozialplan vereinbart.

## Der Markt laut BDU: Umsatz, Kunden, Ergebnisse

Der Bundesverband Deutscher Unternehmensberatungen (BDU) erhebt die Marktzahlen regelmäßig. Die aktuelle Studie vom Mai 2025 bezieht sich auf das Jahr 2024.

| Kennzahl | Wert 2024 |
|---|---|
| Umsatz | 98 Millionen Euro, rund 20 Prozent mehr als 2023 (78 Millionen Euro) |
| Anbieter | etwa 60 Beratungen |
| Umsatz nach Kunden | 65 Prozent Konzerne, 29 Prozent Mittelstand, 6 Prozent Kleinstunternehmen |
| Betreute Personen | 11.000, davon 65 Prozent zwischen 50 und 59 Jahren, durchschnittliches Jahreseinkommen 112.000 Euro |
| Neue Aufgabe | 93 Prozent innerhalb von maximal zwölf Monaten, 40 Prozent innerhalb von sechs Monaten |
| Art der neuen Aufgabe | 79 Prozent Anstellung, 6 Prozent Selbstständigkeit |

Die Zahlen stammen von den befragten Beratungen selbst. Als Marktbild taugen sie, eine unabhängige Wirkungsmessung sind sie nicht.

**Der Outplacement-Markt 2024** (Quelle: BDU, Studie Outplacementberatung 2025)

- 98 Mio. €: Umsatz, rund 20 % mehr als 2023
- etwa 60: Beratungen im Segment
- 11.000: betreute Personen
- 93 %: mit neuer Aufgabe innerhalb von 12 Monaten
## Steuer: für Beschäftigte seit 2021 steuerfrei

Seit dem 1. Januar 2021 sind Beratungsleistungen zur beruflichen Neuorientierung bei Beendigung des Dienstverhältnisses für den Arbeitnehmer steuerfrei. Das regelt § 3 Nr. 19 Satz 2 EStG, eingefügt durch das Jahressteuergesetz 2020. Das Gesetz stellt nur eine Bedingung: Die Leistung darf keinen überwiegenden Belohnungscharakter haben. Vorher war umstritten, ob insbesondere Einzeloutplacement als geldwerter Vorteil zu versteuern ist.

Für das Unternehmen sind die Beratungskosten betrieblich veranlasst und damit Betriebsausgaben im Sinne von § 4 Abs. 4 EStG. Die Details und eine Beispielrechnung finden Sie auf der Seite [Was kostet Outplacement?](https://peoplepleaser.io/outplacement/kosten/).

> **Verbreitete Annahme:** Eine vom Arbeitgeber bezahlte Outplacement-Beratung muss der Mitarbeiter als geldwerten Vorteil versteuern.
> **Was die Quellen zeigen:** Seit 1. Januar 2021 ist Beratung zur beruflichen Neuorientierung bei Beendigung des Dienstverhältnisses für Arbeitnehmer steuerfrei (§ 3 Nr. 19 Satz 2 EStG), sofern sie keinen überwiegenden Belohnungscharakter hat. Für das Unternehmen sind die Kosten Betriebsausgaben. (§ 3 EStG (Nr. 19))
## Was Outplacement kostet: Prozent vom Jahresgehalt oder Festpreis

Für Einzeloutplacement werden meist Honorare in Prozent des letzten Jahresgehalts oder Festpreise nach Laufzeit vereinbart. Ein Anbieter nennt unter Berufung auf die BDU-Fachgruppe 13 Prozent für bis zu sechs Monate und 21 Prozent für eine unbefristete Begleitung; aktuelle Honorarzahlen veröffentlicht der BDU selbst nicht. Gruppenprogramme kosten pro Person deutlich weniger. Die Spannen und Modelle erklärt die [Kostenseite zu Outplacement](https://peoplepleaser.io/outplacement/kosten/).

## Wie eine Outplacement-Beratung abläuft: fünf Schritte

Die Schritte ähneln sich bei den meisten Anbietern. Unterschiede gibt es bei Tiefe und Dauer.

**So läuft eine Outplacement-Beratung ab**

1. Auftrag und Erstgespräch: idealerweise mit Wahl der Beratung
2. Standortbestimmung: Stärken, Wünsche, Zielpositionen
3. Strategie und Unterlagen: Lebenslauf, Profile, Zielunternehmen
4. Umsetzung: Bewerbungen, Gespräche, Verhandlung
5. Begleitung in der neuen Stelle: Gespräche in den ersten Monaten
1. Der Arbeitgeber beauftragt, die Beratung nimmt Kontakt auf. Gut ist, wenn die betroffene Person zwischen zwei bis drei Beraterinnen oder Beratern wählen kann.
2. In der Standortbestimmung geht es um Stärken, Erfahrungen, Wünsche, finanzielle Rahmenbedingungen und realistische Zielpositionen.
3. Dann entstehen Strategie und Unterlagen: Lebenslauf, Profile in Karrierenetzwerken, Zielunternehmen, Ansprache des Netzwerks.
4. In der Umsetzung folgen Bewerbungen, Gesprächsvorbereitung und Gehaltsverhandlung, oft mit Zugang zu Stellenmärkten der Beratung.
5. Viele Programme begleiten auch die ersten Monate in der neuen Stelle.

Laut BDU fanden 2024 26 Prozent der Kandidaten ihre neue Stelle über klassische Stellenanzeigen und 24 Prozent über die Outplacementberatung selbst.

## Was das Unternehmen davon hat: vier Effekte

Outplacement kostet Geld, zusätzlich zur Abfindung. Was es bringt, lässt sich schwer in Euro fassen.

Am greifbarsten ist der Effekt in der Verhandlung. Über einen Aufhebungsvertrag kann ein Beratungsangebot den Ausschlag geben. Seit die Beratung steuerfrei ist, ist sie für die Betroffenen mehr wert als ein gleich hoher Betrag, der als Abfindung versteuert werden müsste.

Wer eine Perspektive sieht, akzeptiert eine Trennung eher, statt sie gerichtlich anzugreifen. Garantieren kann das niemand.

Dazu kommt die Wirkung nach innen: Die Verbleibenden beobachten genau, wie mit Ausscheidenden umgegangen wird, und bei Restrukturierungen hängen Motivation und Bindung daran. Nach außen wirkt es auch, denn Ehemalige berichten auf Bewertungsportalen und im Netzwerk über ihre Trennung.

## Worauf Sie bei der Auswahl achten: fünf Kriterien

1. Hat die Beratung Erfahrung mit Ihrer Zielgruppe? Eine Beratung für Vorstände arbeitet anders als ein Programm für 80 Beschäftigte aus der Produktion.
2. Kann die betroffene Person ihren Berater wählen? Ohne persönliche Passung wird es schwer.
3. Gibt es Termine vor Ort in der Nähe der Betroffenen, wo diese das wünschen?
4. Stehen Anzahl der Termine und Laufzeit im Angebot, und was passiert bei Abbruch oder schneller Vermittlung?
5. Was erfährt der Arbeitgeber über den Verlauf? Üblich ist nur, ob die Beratung genutzt wird.

Ausführliche Kriterien enthält der Ratgeber [Outplacement-Beratung auswählen](https://peoplepleaser.io/ratgeber/outplacement-beratung-auswaehlen/).

## Wann Sie Outplacement anbieten: früh im Trennungsprozess

Wir würden Outplacement schon im Trennungsgespräch anbieten, weil das Gesetz ohnehin eine frühe Information verlangt. § 2 Abs. 2 Nr. 3 SGB III verpflichtet Arbeitgeber, Beschäftigte vor der Beendigung frühzeitig über die Notwendigkeit eigener Suchaktivitäten zu informieren und sie dafür freizustellen. Ein Beratungsangebot im Trennungsgespräch zeigt, dass Sie diese Verantwortung ernst nehmen. Wie Sie das Gespräch selbst vorbereiten, beschreibt der Leitfaden [Trennungsgespräch fair führen](https://peoplepleaser.io/ratgeber/trennungsgespraech-fuehren/).

> **Zum Merken:** Bieten Sie Outplacement schon im Trennungsgespräch an und lassen Sie sich Leistungsumfang, Laufzeit und Honorarmodell schriftlich geben.
## Nächste Schritte

1. Klären Sie, ob es um eine Einzelperson oder eine Gruppe geht und welchen Zeitrahmen Sie haben.
2. Prüfen Sie bei Betriebsänderungen frühzeitig eine Beratung durch die Agentur für Arbeit, um Fördermöglichkeiten nach § 110 SGB III zu sichern.
3. Fragen Sie zwei bis drei Beratungen an und lassen Sie sich Leistungsumfang und Honorarmodell schriftlich geben.

Outplacement-Beratungen können Sie über [Anbieter finden](https://peoplepleaser.io/anbieter-finden/) anfragen.

## Häufige Fragen

**Wer bezahlt die Outplacement-Beratung?**

Der Arbeitgeber. Häufig wird die Beratung im Aufhebungsvertrag oder Sozialplan vereinbart. Für den Mitarbeitenden ist sie nach § 3 Nr. 19 Satz 2 EStG steuerfrei, solange sie keinen überwiegenden Belohnungscharakter hat.

**Was ist der Unterschied zwischen Einzel- und Gruppenoutplacement?**

Beim Einzeloutplacement arbeitet eine Person mit einem festen Berater über mehrere Monate, oft unbefristet bis zur neuen Stelle. Beim Gruppen- oder Projektoutplacement werden mehrere Betroffene in Workshops und kürzeren Einzelterminen begleitet, typischerweise bei Restrukturierungen.

**Wie erfolgreich ist Outplacement?**

Laut BDU-Erhebung für 2024 hatten 93 Prozent der betreuten Kandidatinnen und Kandidaten innerhalb von maximal zwölf Monaten eine neue Aufgabe, 40 Prozent innerhalb von sechs Monaten. Die Zahlen beruhen auf Angaben der beteiligten Beratungen.

**Kann die Agentur für Arbeit Outplacement fördern?**

Bei Betriebsänderungen können Transfermaßnahmen nach § 110 SGB III gefördert werden, mit 50 Prozent der Kosten, höchstens 2.500 Euro je Person. Voraussetzung ist unter anderem, dass sich die Betriebsparteien vorher von der Agentur für Arbeit beraten lassen.

**Für wen lohnt sich Outplacement?**

Laut BDU waren 2024 rund 65 Prozent der Kandidaten zwischen 50 und 59 Jahre alt, das durchschnittliche Jahreseinkommen lag bei 112.000 Euro. Gruppenprogramme richten sich aber ausdrücklich auch an Fachkräfte ohne Führungsfunktion.

## Quellen

- [BDU: Studie Outplacementberatung in Deutschland](https://www.bdu.de/studien/outplacementberatung/)
- [BDU-Pressemitteilung: Neue Studie Outplacementberatung in Deutschland – Markt wächst zweistellig (22.05.2025)](https://www.verbaende.com/news/pressemitteilung/neue-studie-outplacementberatung-in-deutschland-markt-waechst-zweistellig-166665/)
- [§ 3 EStG – Steuerfreie Einnahmen (Nr. 19)](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__3.html)
- [§ 110 SGB III – Transfermaßnahmen](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__110.html)
- [§ 111 SGB III – Transferkurzarbeitergeld](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__111.html)
- [§ 2 SGB III – Zusammenwirken mit den Agenturen für Arbeit](https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_3/__2.html)
- [§ 4 EStG – Gewinnbegriff, Betriebsausgaben (Abs. 4)](https://www.gesetze-im-internet.de/estg/__4.html)
- [Outplacement-Consultings: Outplacement-Kosten (Anbieterangabe unter Berufung auf die BDU-Fachgruppe Outplacement)](https://www.outplacement-consultings.de/de/outplacement-kosten/)
- [Kliemt.blog: Outplacement-Beratungen künftig steuerfrei (20.01.2021)](https://kliemt.blog/2021/01/20/outplacement-beratungen-kuenftig-steuerfrei-mehr-spielraum-in-aufhebungsverhandlungen/)
